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Medizin | medicine
Die Kunst des Herumwurschtelns
Das Österreichische Gesundheitswesen. Teil 1a: Apocalypto - was noch gesagt werden muss.
Ein offener Brief.
Nachtrag zu Teil 1: Downgrading | Apocalypto (online am 22.09.2023)
Zusammenhänge, die im ersten Beitrag Apocalypto nicht näher beleuchtet werden konnten.
Die Kunst des Herumwurschtelns
Der Fleckerlteppich – ein Stückwerk an Einzelmaßnahmen.
Ich wundere mich immer wieder, wer in bestimmten Arbeitskreisen und Reformgruppen sitzt? Und welchen politischen Interessen echte Reformen geopfert werden?
Ich verstehe nicht und werde auch nie verstehen, warum nicht ein Gesamtpaket mit konkreten Umsetzungsplänen und zeitlichem Horizont ausgearbeitet wird, auf Herz und Nieren geprüft und erst dann verhandelt wird?
Das österreichische Gesundheitssystem ist so komplex, dass mit einem Stückwerk und vielen kleinen Einzelmaßnahmen vielleicht manche Kleinigkeiten hie und da geflickt werden können, aber letztendlich große Strukturprobleme nicht gelöst werden (können).
Und wenn einmal große Reformen angekündigt werden, stellen sich diese meist als höchst ineffizient – als Rohrkrepierer – heraus.
Dies war 2012 bei der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) (siehe auch, Artikel vom 14.09.2022 auf gesundheitswirtschaft.at) und zuletzt auch 2018 bei der versprochenen Patientenmilliarde so:
Leere Versprechen und Marketing-Gag
Bereits als das Wort Patienten-Milliarde von der schwarz-blauen Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz, Vizekanzler Strache und der Gesundheitsministerin Hartinger Klein 2018 ausgesprochen wurde, war jedem gelernten Österreicher und jeder gelernten Österreicherin klar, dass niemals eine Milliarde Euro durch Steigerung der Effizienz eingespart und Patienten und Patientinnen zu Gute kommen würde, sondern am Ende sogar mehr kosten würde. Diese Annahme sollte sich letztendlich bestätigen, siehe
- Rechnungshofbericht vom 16.12.2022
- Presseinformation: Reform der Sozialversicherungsträger – Fusion – Finanzielle Lage
- Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes vom 28.12.2022
Im Jänner 2024 verteidigten die ÖVP und die FPÖ die Sozialversicherungsreform noch
- Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 31.01.2024, Nationalrat: SPÖ mahnt in Kurzdebatte Patientenmilliarde ein; ÖVP und FPÖ verteidigen Sozialversicherungsreform
Und ELGA?
ELGA ist ein riesengroßer Datenmoloch ohne Quervernetzung und einer Nicht-Benutzerfreundlichkeit, die auch haftungsrechtlich bedenklich scheint.
Österreichisches Spezifikum
Es ist ein österreichisches Spezifikum, dass die ehemalige Gesundheitsministerin Hartinger Klein Jahre später 2024 im parlamentarischen Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht ohne jegliche Konsequenzen aussagte, dass die Patientenmilliarde ein reiner Marketing-Gag war.
Es ist auch ein österreichisches Spezifikum, dass es ohne Konsequenzen bleibt, wenn Dokumente über teure Beraterverträge (ohne Preisvergleich) entweder nicht mehr auffindbar sind oder für 25 Jahre als „Privatakten“ von der damaligen Bundesministerin Hartinger Klein versiegelt in das Österreichische Staatsarchiv übergeben wurden und sohin einer weiteren Untersuchung entzogen worden sind.
***
Ich selbst habe im Laufe von Jahrzehnten das österreichische Gesundheitssystem
im Studium
-
- als Student und studentischer Mitarbeiter der (damals noch) medizinischen Fakultät der Universität Wien,
nach dem Studium
-
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung für Neuroimmunologie des Hirnforschungszentrum der Medizinischen Universität Wien (MUW),
- als Turnusarzt in Ausbildung zum Facharzt für Neurologie,
nach meiner Facharztausbildung
-
- als Spitalsarzt und Spitalsoberarzt und letztendlich
- als niedergelassener Privatarzt
und auch als Patient
kennenlernen dürfen.
Von außen betrachtet.
In Wirklichkeit habe ich aber bereits als Jugendlicher die österreichische Standespolitik kennenlernen dürfen.
Rechtzeitig vor den Ärztekammer-Wahlen wurde der Ton rauer: Regelmäßig musste ich hören, dass die Standesvertreter lautstark forderten, dass die Honorare für Kassenvertragsärzte und Kassenvertragsärztinnen erhöht werden müssten.
Regelmäßig musste ich mitanhören, dass die Standesvertreter drohten, dass, wenn die Honorare nicht erhöht würden, die Kassenärzte und Kassenärztinnen ihre Kassenverträge zurücklegen würden, und die Krankenkassen einen vertragslosen Zustand zu verantworten hätten.
Regelmäßig hörte ich meinen Vater – er war praktischer Arzt in Wien Meidling – und meine Mutter – sie war Krankenschwester – darüber debattieren. Zuerst unter Ärztekammer-Präsident Dr. Neumann (1986 – 1999), danach unter Ärztekammer-Präsident Dr. Dorner (1999 – 2012).
Perpetuum mobile
So regelmäßig wie das Gepolter vor Verhandlungen mit dem Hauptverband (der österreichischen Sozialversicherungsträgern), insbesondere vor Ärztekammer-Wahlen, immer wieder kehrte, so regelmäßig folgten dann auch die Jubelmeldungen, dass man sich doch einigen konnte und Schaden von Patienten und Patientinnen und auch Ärzten und Ärztinnen abwenden habe können.
Ein Kreis, der sich nie zu schließen scheint – ein ewiges Perpetuum mobile.
Von innen betrachtet.
Viele Jahre später – 2006 – wurde ich selbst als Mandatar in die Vollversammlung der Wiener Ärztekammer gewählt und durfte die Standespolitik von innen kennenlernen.
Turnusärzte-Vertreter
Ich ließ mich auf Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen zur Wahl des Turnusärzte/innen – Vertreters aufstellen. Ich gewann die Wahl und nahm das Mandat an. Damals war ich bereits in Ausbildung zum Facharzt für Neurologie und hatte einige wissenschaftliche Publikationen publiziert.
„Dies sei unüblich“, wurde mir unisono von Fach- und Oberärzten und -ärztinnen gesagt, da ich ohnehin schon eine Stelle zur Facharzt-Ausbildung innehatte und in meiner eigenen Ausbildung bereits weit fortgeschritten war.
Turnusärztevertreter/in würde nur – so die mahnenden Stimmen – wer „weiterkommen“ möchte, sprich wer eine Ausbildungsstelle zum medizinischen Sonderfach (kurz Facharztausbildung) über die Ausbildung zur Allgemeinmedizin hinaus haben möchte.
Außerdem bräuchte ich ohnehin keine Routine-Blutdruck-Messungen mehr machen, Subkutan-Injektionen und Venenverweilkanülen mehr setzen oder Routine-Blutabnahmen machen. Mein Frondienst wäre ohnehin bald zu Ende.
Ich sollte mich ausschließlich um meine eigene Facharztausbildung kümmern. Zu diesem Zeitpunkt erfüllte ich beinahe auch schon die Kriterien für meine Habilitation im Fach Neurologie, da ich bereits vor meiner klinischen Ausbildung wissenschaftlich in der Grundlagenforschung zu arbeiten begonnen hatte und meine wissenschaftliche Tätigkeit auch während meiner klinischen Ausbildung fortführte.
(Anmerkung: Kurz später suchte ich auf Erteilung der Venia docendi an der Medizinischen Universität Wien and und reichte meine Unterlagen ein. Anschließend musste ich jahrelang auf den Kommissionsbeschluss zur Zulassung meines Habilitationskolloquiums warten. Ich erlebte eine Willkür (die aber nur von einem Kommissionsmiglied ausgegangen sein dürfte), die ihresgleichen erst finden muss und an das Schloss von Kafka erinnert.
Aber dies ist eine andere Geschichte, die ich vielleicht ein anderes Mal, aber „nicht geschwärzt“ erzählen werde).
Trotzdem nahm ich das Amt des Vertreters der Turnusärzte und Turnusärztinnen, die sich in Ausbildung zum Arzt bzw. Ärztin für Allgemeinmedizin, aber auch zum Facharzt oder Fachärztin befanden, an.
Ich wollte auch in Österreich „normale“, das heißt international übliche Verhältnisse.
Die paramedizinischen Tätigkeiten – in Österreich als delegierbaren Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs gesetzlich normiert (§49(3) des Ärztegesetzes und §15 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes), sollten auch wieder tatsächlich von Ärzten und Ärztinnen an die Pflege delegiert werden können, das heißt angeordnet werden können. Und dies obwohl ich mich zum Handwerk Medizin bekenne.
Ärztegesetz 1998
§49 Behandlung der Kranken und Betreuung der Gesunden
(3) Der Arzt kann im Einzelfall an Angehörige anderer Gesundheitsberufe oder in Ausbildung zu einem Gesundheitsberuf stehende Personen ärztliche Tätigkeiten übertragen, sofern diese vom Tätigkeitsbereich des entsprechenden Gesundheitsberufes umfasst sind. Er trägt die Verantwortung für die Anordnung. Die ärztliche Aufsicht entfällt, sofern die Regelungen der entsprechenden Gesundheitsberufe bei der Durchführung übertragener ärztlicher Tätigkeiten keine ärztliche Aufsicht vorsehen.
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
§15 Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie
(1) Die Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei medizinischer Diagnostik und Therapie umfassen die eigenverantwortliche Durchführung medizinisch-diagnostischer und medizinisch-therapeutischer Maßnahmen und Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung.
(2) Im Rahmen der Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie haben ärztliche Anordnungen schriftlich zu erfolgen. Die erfolgte Durchführung ist durch den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu dokumentieren.
(3) Die ärztliche Anordnung kann mündlich erfolgen, sofern
- die Dringlichkeit der Maßnahmen und Tätigkeiten dies erfordert oder diese bei unmittelbarer Anwesenheit des anordnenden Arztes vorgenommen werden und
- die Eindeutigkeit und Zweifelsfreiheit der Anordnung sichergestellt sind.
Eine Übermittlung der schriftlichen Anordnung per Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung ist nach Maßgabe des Gesundheitstelematikgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 111/2012, zulässig, sofern die Dokumentation gewährleistet ist. Die schriftliche Dokumentation der ärztlichen Anordnung hat unverzüglich zu erfolgen.
Die Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie umfassen insbesondere:
- Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln,
- Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen,
- Punktion und Blutentnahme aus den Kapillaren, dem periphervenösen Gefäßsystem, der Arterie Radialis und der Arterie Dorsalis Pedis sowie Blutentnahme aus dem zentralvenösen Gefäßsystem bei liegendem Gefäßzugang,
- Legen und Wechsel periphervenöser Verweilkanülen, einschließlich Aufrechterhaltung deren Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls Entfernung derselben,
- Wechsel der Dialyselösung im Rahmen der Peritonealdialyse,
- Verabreichung von Vollblut und/oder Blutbestandteilen, einschließlich der patientennahen Blutgruppenüberprüfung mittels Bedside-Tests,
- Setzen von transurethralen Kathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung bei beiden Geschlechtern sowie Restharnbestimmung mittels Einmalkatheter,
- Messung der Restharnmenge mittels nichtinvasiver sonographischer Methoden einschließlich der Entscheidung zur und Durchführung der Einmalkatheterisierung,
- Vorbereitung, Assistenz und Nachsorge bei endoskopischen Eingriffen,
- Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung,
- Entfernen von Drainagen, Nähten und Wundverschlussklammern sowie Anlegen und Wechsel von Verbänden und Bandagen,
- Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden,
- Durchführung von Klistieren, Darmeinläufen und -spülungen,
- Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma,
- Wechsel von suprapubischen Kathetern und perkutanen gastralen Austauschsystemen,
- Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen bei vorgegebener Einstellung des Bewegungsausmaßes,
- Bedienung von zu- und ableitenden Systemen,
- Durchführung des Monitorings mit medizin-technischen Überwachungsgeräten einschließlich Bedienung derselben,
- Durchführung standardisierter diagnostischer Programme,
- Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen (z. B. Anpassung von Insulin-, Schmerz- und Antikoagulantientherapie), insbesondere nach Standard Operating Procedures (SOP),
- Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen gemäß § 50a oder § 50b ÄrzteG 1998 einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung.
(5) Im Rahmen der Kompetenzen bei Diagnostik und Therapie sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung
- an Angehörige eines Pflegeassistenzberufs, der Desinfektionsassistenz, der Ordinationsassistenz und der Operationsassistenz und
- an in Ausbildung zu einem Gesundheitsberuf stehende Personen
einzelne ärztliche Tätigkeiten weiter zu übertragen, sofern und soweit diese vom Tätigkeitsbereich des entsprechenden Gesundheitsberufs umfasst sind, und die Aufsicht über deren Durchführung wahrzunehmen.
Im Rahmen der Kompetenzen bei Diagnostik und Therapie sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung folgende Tätigkeiten im Einzelfall an Personen gemäß § 3b und § 3c weiter zu übertragen:
- Verabreichung von Arzneimitteln,
- Anlegen von Bandagen und Verbänden,
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln,
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens,
- einfache Wärme- und Lichtanwendungen.
- 3b Abs. 3 bis 6 und § 3c Abs. 2 bis 5 sind anzuwenden.
Im Rahmen der Kompetenzen bei Diagnostik und Therapie sind Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung an Personen gemäß § 50a ÄrzteG 1998 einzelne ärztliche Tätigkeiten weiter zu übertragen und die erforderliche Anleitung und Unterweisung zu erteilen. Sie haben sich zu vergewissern, dass diese über die erforderlichen Fähigkeiten zur Durchführung der Tätigkeiten verfügen, und auf die Möglichkeit der Ablehnung der Übertragung der entsprechenden ärztlichen Tätigkeiten gesondert hinzuweisen. Familien- und pflegschaftsrechtlich gebotene Maßnahmen bleiben unberührt.
Es ist auch ein österreichisches Spezifikum, dass darüber überhaupt jahrzehntelang diskutiert werden musste.
Ich erlebte vieles, das ich nie erleben wollte. Unter anderem erlebte ich Mobbing am eigenen Leib, sodass ich knapp daran war, ins Ausland zu gehen…. aber diese Geschichte werde ich hier jetzt nicht erzählen, um meinen guten Neujahrsvorsatz nicht zu brechen.
Medizin – ein besonderes Handwerk
Natürlich müssen wir Ärzte und Ärztinnen, spätestens im Notfall, einen intravenösen Zugang legen können, sprich wir müssen unser Handwerk erlernen, perfektionieren und üben.
So sehr ich mich zum Handwerk Medizin bekenne, so sehr missfiel mir,
dass das Können von Ärzten und Ärztinnen daran bemessen wurde, wie gut ein Arzt oder Ärztin eine Vene zu punktieren vermag, und
dass die allermeisten diplomierten Kranken- und Gesundheitspflege-Personen (DGKP) keine Vene mehr punktieren konnten,
wie es im Gesetz vorgesehen wäre und international üblich wäre (siehe zu diesem Thema auch Beitrag Apocalypto oder im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz § 15 Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie).
Die freiwerdenden zeitlichen Ressourcen sollten für die ärztliche Ausbildung genutzt werden, insbesondere
- dem frühen eigenverantwortlichen Untersuchen von Patienten und Patientinnen,
- dem Erstellen von therapeutischen und diagnostischen Konzepten und
- letztendlich deren Behandlung und dem Schreiben von Arztbriefen unter Supervision: Klassisches bedside teaching.
Ich nutzte die Gunst der Stunde:
Der Krankenanstaltenverbund (KAV) (nun Wiener Gesundheitsverbund (WiGeV)) richtete Arbeitsgruppen ein, die bestimmte Bereiche reformieren sollten. Ich reklamierte mich als Vertreter der Turnusärzte und -ärztinnen in die Arbeitsgruppe hinein, die den Tätigkeitsbereich Medizin – Pflege im sogenannten Arbeitspaket 7 (AP7, Arbeitspaket 7) verbessern sollte (Anmerkung: der Link zum AP7 ist seit der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags nicht mehr auffindbar und führt auf eine ganz andere Seite). In der ersten Sitzung, in der einzelne Arbeitsgruppen konstituiert wurden, brachte ich das Thema paraklinische Tätigkeiten aufs Tapet und setzte gegen einen nicht unbeträchtlichen Widerstand argumentativ durch, dass dieses Thema überhaupt behandelt wurde. In den darauffolgenden AP7-Sitzungen waren die paraklinischen Tätigkeiten – der sogenannte mitverantwortliche Tätigkeitsbereich – einziges Thema, über das heftig diskutiert und mitunter gestritten wurde.
So schließt sich der Kreis.
Zur anstehenden Ärztekammer-Wahl bekam ich von mehreren Fraktionen das Angebot, mich als Kandidat aufstellen zu lassen. Ich entschied mich für eine Fraktion ohne jegliche Nähe zur Parteipolitik. Ich war und bin nach wie vor überzeugt, dass Parteipolitik nichts in Standespolitik, hier Kammerpolitik, zu suchen hat und strikt voneinander zu trennen sind.
Zu Wahlkampzeiten erlebte ich, wie Wahlwerber und Wahlwerberinnen von anderen Fraktionen Einzelpositionen aus dem Gesamtpaket des Arbeitspaketes 7 herauslösen wollten, um einen „schnellen Erfolg“ für die bevorstehende Ärztekammer-Wahl für sich proklamieren wollten. Und dies bei Ärztekammer-Wahlen mit traditionell niedriger Wahlbeteiligung.
Zu diesem Zeitpunkt war ich (gerade) noch nicht in der Ärztekammer, fühlte mich aber bereits wie in der großen Politik: Dem Jahrmarkt der Kompromisse oder besser: panem et circenses – Brot und Spiele.
Kurz danach musste ich – bereits am Wahlabend, kurz nachdem das Endergebnis der Ärztekammer-Wahl 2007 bekannt gegeben wurde – sehen, wie für ein paar Posten und damit verbundener Macht und vor allem Geld Versprechen gebrochen wurden und Prinzipien verraten wurden, und dies auch noch schöngeredet wurde.
Reformstillstand statt Fortschritt
In den kommenden Jahren verstand ich den Reformstillstand im österreichischen Gesundheitssystem immer mehr.
Anstelle groß zu denken – think big – und wirklich große Reformen durchzusetzen, die eine maßgebliche Systemänderung mit sich bringen, wird fast mit System herumgewurschelt:
All jährlich wird ein völlig veralteter Leistungskatalog von Ärztekammer und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verhandelt, obwohl viele Punkte in dem Katalog obsolet sind, das heißt in der Praxis heutzutage nicht mehr angewendet werden können.
Immer wieder werden die Tarife für Leistungen in dem Katalog um ein paar Prozentpunkte erhöht, um als gangbarer Kompromiss – als Win-Win-Situation – für beide Seiten verkauft zu werden.
Echte Systemänderungen, die sich so viele schon so lange wünschen, sind logischerweise so nicht möglich.
So wird das System weiter gefestigt und einzementiert. Der Stillstand ist vorprogrammiert.
Schlusswort
Am Ende sei nochmals klar angemerkt, dass nicht die Digitalisierung, Geräte und sonstiger technischer Schnickschnack der Kern jedes Gesundheitssystems waren und sind, sondern die fachliche Expertise und Fertigkeiten und demnach die Ausbildung des medizinischen Personals, das in diesem System arbeitet und dieses System mit seiner Expertise und Fertigkeiten gestaltet.
Die Qualität des österreichischen Gesundheitswesens soll und darf aber entgegen einer gemeinläufigen in Österreich weit verbreiteten Meinung zum Trotz, aber nicht an Ausnahmetalenten, sondern wie in der Technik am schwächsten Glied der Kette bemessen werden. Eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
Ausnahmetalente und sehr gute Ärzte und Ärztinnen gibt es in jedem System. WIe gesagt, werden Gesundheitssysteme üblicherweise aber nicht an möglichen Spitzenleistungen, sondern am Durchschnitt und worst case Szenarios bewertet.
Anspruch
Unser österreichischer Anspruch muss aber endlich sein, dass unsere Schwächsten besser sind als die Besten anderswo.
Wir wollen und sollen Erste und nicht Drittvorletzte oder sogar Letzte sein.
Mit Leistung und Fortschrittsgedanken, anstatt von Neid und Raunzerei.
Für Rückfragen und konstruktive Diskussionen stehe ich zur Verfügung.
Ihr
Fahmy Aboulenein-Djamshidian
Facharzt für Neurologie
Es ist nicht wichtig,
wer bewirkt,
sondern dass bewirkt wird.
Autsch!
Autsch!
Das Foto entstand im Rahmen unseres Schiurlaubs.
Ich stürzte aber nicht auf der Piste, sondern am Weg dorthin. Dabei dachte ich noch, dass ich besonders vorsichtig, die paar Meter von unserem Quartier hinab zur Straße gehen müsse, da die Straße und Gehweg früh am Morgen noch besonders eisig waren.
Ich war – wie das Foto zeigt – offensichtlich nicht vorsichtig genug. Ich rutschte auf einer Eisplatte aus und schlug mit dem linken Ellbogen auf dem harten Untergrund auf. Mein linker Arm schmerzte, aber ich konnte alles bewegen. Wir fuhren Schi.
***
Am späten Nachmittag bemerkte ich, dass meine Rissquetschwunde an meinem linken Ellbogen immer noch blutete und zudem seröse, das heißt eine klare, aber visköse – ölig-glitschige – Flüssigkeit absonderte. Offensichtlich war meine Bursa olecrani – mein Scheimbeutel über dem Ellbogengelenk – durch den Sturz geplatzt und eröffnet.
Ich suchte wenige Minuten später die örtliche Großordination auf, wo ich innerhalb kurzer Zeit versorgt wurde. Meine Bursa olecrani wurde fein säuberlich operativ entfernt und die Wunde mit ein paar Nähten verschlossen.
Gebrochen war nichts, wie klinisch ohnehin zu erwarten war. Ein konventionelles Röntgen bestätigte den klinischen Eindruck.
Zudem fand sich im Röntgen auch keine freie Luft im Bereich des Weichteilgewebes um den Ellbogen. Das heißt, es fand sich kein Hinweis, dass mein Ellbogengelenk eröffnet gewesen und Luft eingetreten wäre.
Autsch!
Das Foto zeigt in Nahaufnahme eine Wunde am linken Ellbogen mit fünf Knopfnähten. Eine Rissquetschwunde mit eröffnetem Ellbogenschleimbeutel wurde versorgt. Der Schleimbeutel – die Bursa olecrani – musste entfernt werden.
Eineinhalb Wochen später konnten die Nähte entfernt werden.
***
Wie ich schon an anderer Stelle geschrieben habe und schon oft gesagt habe, es ist einfach nur schön zu sehen,
- welches Gesundheitssystem wir hier in Österreich mit viel Fleiß, Arbeit und auch Geld aufgebaut haben.
- welches Gesundheitssystem wir uns tagtäglich mit unseren Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern leisten.
- welches Gesundheitssystem uns tagtäglich Sicherheit vermittelt und uns im Notfall auffängt, egal ob wir es uns leisten können oder bettelarm sind.
Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die mich so rasch und unkompliziert versorgt und nachbehandelt haben.
Ihr
fahmy.blog
P.S.
Zur Erinnerung:
Im Februar 2024 hatten wir viel mehr Schnee als Ende Dezember 2022, wobei der Vergleich ein wenig hinkt, da Ende 2022 so gut wie kein frischer Schnee gefallen war.
Außerdem waren wir diesmal nicht nur einen Monat später im Februar, sondern auch 650m höher zum Schifahren unterwegs.
Im Gegensatz zu einem Blogbeitrag vor zirka einem Jahr sieht man nun rund um den Sessellift bei strahlend blauen Himmel alles Weiß und nicht in saftigem Grün.
***
Neujahrsvorsatz
Mein guter Neujahrsvorsatz
Das Ende von 2023 nahte und ich war C+. C+ heißt, dass ich erneut Corona hatte.
Der Teststreifen des Antigen-Tests blitzte bereits lange, bevor sich eine zarte Kontrollbande bildete, dick und fett auf. Anders als die paar Corona-Infektionen zuvor, bei denen ich nur C+ war, das heißt, die ich nur mitbekommen hatte, weil der Test anschlug, zeigte ich diesmal aber Symptome.
Ich war krank. Ich lag mit starken Muskel- und Gelenkschmerzen und hohem Fieber im Bett, hustete mir die Seele aus dem Leib. Hunderte Millionen kleiner Zellparasiten – Corona-Viren – schwirrten um mich herum. Ja, so ist das mit der Herdenimmunität und Hintergrundimmunität. Ich hatte ab April 2020 mehrere Corona-Infektionen und ab Jänner 2021 insgesamt vier Impfungen gegen Corona erhalten. Meine Antikörper gegen das Spike Protein des SARS-CoV-2 sind anhaltend in sehr hohen Titern nachweisbar, aber auch die Antikörper gegen das Nukleokapsid des SARS-CoV-2. Letzteres zeigt die Immunreaktion gegen das Virus selbst und nicht nur eine Impfreaktion an.
Sohin hatte ich über die Weihnachtsfeiertage bis ins Neue Jahr genügend Zeit nachzudenken.
Einerseits dachte ich nach, welche Neujahrsvorsätze ich fassen sollte,
andererseits dachte ich darüber nach, und das erachte ich sehr oft schon als viel wichtiger, was ich 2024 nicht machen sollte. Denn vieles lenkt uns nur ab. Es hemmt uns am eigenen Fortkommen, an unserer Produktivität.
Neujahrsvorsätze werden gefasst, um gebrochen zu werden
Ein Neujahrsvorsatz ist wie kein Neujahrsvorsatz
Bislang habe ich meine Vorsätze immer sehr ernst genommen und versucht diese auch wirklich umzusetzen, mich daran zu halten. Beispielsweise fasste ich vor Jahren den guten Neujahrsvorsatz: „Jeden Tag eine gute Tat und sei die Tat auch noch so klein.“
Ich führte diesen Neujahrsvorsatz nicht nur über Jahre fort, sondern erweiterte diesen guten Vorsatz jedes Jahr aufs Neue. So versuchte ich jeden Tag mehr als nur eine gute Tat in meiner bescheidenen Sphäre umzusetzen. Es fängt damit an, jemanden die Türe aufzuhalten, den Vortritt zu lassen oder das letzte Stück Brot zu reichen.
Ich glaube fest daran, dass gute Taten – und seien diese noch so klein – im Umfeld eine positive Wirkung entfalten können: Nach Mandelbrotscher Logik – können sich gute Taten wie ein Dominoeffekt oder vielleicht auch eine Kettenreaktion ausbreiten und somit unser kollektives Verhalten beeinflussen. Es wird nie egal sein, wie ich mein Gegenüber behandle: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“
Tun oder nicht tun…
- Nein, ich werde mir kein neues Smartphone kaufen. Wofür auch? Dass ich völlig sinnentleert in Sozialen Medien herumhänge und Zeit totschlage, die ich ohnehin schmerzlich vermisse? Ich habe das 4 Jahre alte Smartphone meiner Tochter übernommen, formatiert und neu aufgesetzt.
- Ja, ich habe mir einen neuen Akku für das immer noch voll funktionstüchtige 4G Smartphone gekauft (womit ich nun einen Reserveakku habe).
- Nein, ich werde Youtube nicht mehr für das Video-Hosting meiner Website hier nutzen. Ich will mit Youtube nichts zu tun haben und entschuldige mich hiermit bei meinen Blog-Leserinnen und Lesern für meinen einmaligen Ausflug ins Youtube-Videohosting.
- Ja, ich werde als bald wie möglich eine geeignete Lösung finden und meinen experimentellen Youtube-Kanal wieder löschen.
- Nein, ich werde keiner politischen Partei beitreten, obwohl ich ein zutiefst politischer Mensch bin und an sich verstehe, warum Menschen politischen Parteien beitreten und sich in einer Partei engagieren. Mir selbst ist das ideologische parteipolitische Korsett einer jeden Partei zu eng.
- Ja, ich werde mich aber wieder politisch und standespolitisch äußern.
- Nein, ich werde mich nicht auf das Niveau derer begeben, die hinter meinem Rücken schlecht reden, um von sich selbst abzulenken. Diese Denunzianten tun dies nur, da sie fürchten, dass ich anfangen könnte, Geschichten zu erzählen, die sie über sich nicht erzählt haben wollen.
- Ja, ich könnte noch viele Geschichten erzählen – mehr als viele erahnen können. Geschichten, die teilweise so irrsinnig und unglaublich sind, dass sie selbst jene nicht glauben möchten, die sie selbst erlebt haben.
- Aber ja, ich werde weiter schweigen, zumindest im Jahr 2024. Letzteres ist eine Warnung an jene, die ich hiermit in meine guten Neujahrsvorsätze eingeschlossen habe. Bleibt brav.
Ihr
fahmy.blog
Überschriften
„Du sollst nicht nur die Überschriften lesen!“
Medizinrecht
Vor kurzem fand ich auf der Suche nach einer bestimmten wissenschaftlichen Arbeit in meinen zahlreichen archivierten Ordnern auf meinem Computer meine erste (von zwei) Seminararbeit, die ich vor ein paar Jahren an der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien geschrieben habe, um meine Diplomarbeit/Diplomarbeit-Modul abschließen zu können (§81 UG – Universitätsgesetz).
Ja, ich studierte vor Jahren Rechtswissenschaften.
Ich habe dieses Studium zwar nie abgeschlossen, aber den Wahlfachkorb Medizinrecht.
Ich bin überzeugt, dass ich ohnehin kein guter Jurist geworden wäre. So sehr mich die juristische Welt fasziniert und interessiert, so fern ist mir diese. Ich könnte nie so urteilen, nie so klagen oder anklagen und nie so verteidigen, wie dies von Richtern:innen, Staatsanwälten:innen und Rechtsanwälten:innen erwartet wird.
Ich glaube nicht, meine Voreingenommenheit und Urteil so ausschalten zu können, wie dies in einer unvoreingenommenen, neutralen Justiz – dem Fundament unseres Rechtsstaates – notwendig ist.
Medizinrecht ist nur ein Überschneidungsbereich mit der Medizin, meinem Brotberuf.
Über die Wichtigkeit der Begründung im Rechtsstaat
Um die erweiterte Ausbildung Medizinrecht abschließen zu können, musste ich eben auch zwei wissenschaftliche Arbeiten schreiben. Der Rahmen der Themen war vorgegeben. Ich musste aus vorgegebenen gerichtlichen Entscheidungen und höchstgerichtlichen Erkenntnissen wählen und versuchen, mich der Materie wissenschaftlich zu nähern, zu analysieren und entsprechend in Wort und Schrift zu fassen. So wie ich dies von der Medizin und meinen wissenschaftlichen medizinischen Arbeiten ohnehin gewohnt war: Gleiches Muster – andere Inhalte. An sich nichts Neues.
***
Der ersten Arbeit gab ich den Titel „Über die Wichtigkeit der Begründung im Rechtsstaat„.
Ich hätte es auch einfacher ausdrücken können, nämlich: „Du sollst nicht nur die Überschriften lesen!“ – wie ich stets zu meinen eigenen Studenten und Studentinnen gesagt habe und nach wie vor empfehle, um nicht nur an der Oberfläche von Sachthemen zu kratzen, sondern diesen den gebührenden Tiefgang zu verleihen.
Es ist eine Unsitte und wird immer eine Unsitte bleiben, wissenschaftliche Arbeiten nur oberflächlich zu lesen und so zu zitieren, dass sie nur das eigene Weltbild, die persönliche, oft nicht neutral objektive Meinung „bestätigen“.
Die Gefahr ist, dass der Inhalt in den zitierten Arbeiten oder Beiträgen nicht auf die paar wenigen Worte einer Überschrift hinuntergebrochen werden kann, beziehungsweise die Arbeit manchmal völlig anderes aussagt, als die Überschrift eigentlich erwarten ließe.
Einen Höhepunkt dieser zu tiefst pseudowissenschaftlichen Zitierwut haben wir alle während der Corona-Pandemie erleben müssen.
Wir sehen die Aktualität dieses eigentlichen Themas – die Oberflächlichkeit – in nahezu jedem Bereich unseres aktuellen Lebens, spätestens wenn wir ins Internet eintauchen.
Ihr
fahmy.blog
P.S. Falls Sie die Arbeit als PDF haben möchten, können Sie mich gerne über das Kontaktformular kontaktieren oder mir gerne eine Email schreiben.
Das Foto: Juridicum, (c) 2023, fahmy.blog
Die Arbeit, 19.06.2015:
Über die Wichtigkeit der Begründung im Rechtsstaat.
Inhaltsverzeichnis
Geschlechterneutrale Formulierung
Sehr bewusst habe ich versucht, beide Geschlechter sprachlich abzubilden. Aus diesem Grund habe ich auf die zumeist verwendete – ›sogenannte‹ geschlechterneutrale maskuline Form -, aber auch auf andere umstrittene Stilmittel bewusst verzichtet. Diese wirken meines Erachtens ohnehin nur wie eine unausgegorene Notlösung, ›krampfhaft aufgepfropft‹ und stören zumeist nur den Lesefluss, womit sie verständlicherweise auch auf wenig Akzeptanz stoßen. Ich meine Stilmittel wie: (1) das strikte Anführen der männlichen und weiblichen Form, (2) Schrägstrich, (3) das Binnen-I, (4) die Lexem-Unterscheidung, (5) die Hyperkorrektur, (6) die Hyper-Parallelisierung und (7) das strikte alternierende Verwenden der grammatikalisch männlichen und weiblichen Form.
Die besagten Stilmittel schöpfen meines Erachtens ihre Berechtigung aber aus ihrer polarisierenden Eigenschaft, mit der sie zur breiten gesellschaftlichen Diskussion anstoßen. Leider erzielen sie nur selten die weitreichende, allgemeine Akzeptanz bei Männern, aber auch bei Frauen, die sich ihre Befürworter so sehr wünschen. Sehr oft ist das Gegenteil der Fall. Diese Stilmittel führen zu breiter Ablehnung und dies bei beiderlei Geschlecht. Die Gründe hierfür sind nur allzu offensichtlich und sind meines Erachtens nicht nur im stark beeinträchtigten Lesefluss zu suchen:
Die Sprache ist Ausdruck menschlichen Bewusstseins, Gedanken und Ausdruck fortentwickelter, individueller menschlicher Identität und Persönlichkeit. Die Sprache ist untrennbar mit jedem Menschen verbunden und seit Geburt ›in sich‹ und mit der Umwelt gewachsen. Wir haben uns an unsere Sprache ›gewöhnt‹, wir sind mit und durch unsere Sprache und sind natürlich – wie in uns selbst – auch in unsere Sprache natürlich ›ein wenig verliebt‹. Die eigene Sprache nicht zu mögen würde psychoanalytisch bedeuten, sich selbst nicht zu mögen. Sprachlich Ungewohntes trifft grundsätzlich auf Argwohn und wenig Akzeptanz, weswegen sprachliche Änderungen sehr behutsam vorgenommen werden müssen, um in ›unsere‹ alltäglich verwendete Sprache einfließen zu können. Die Sprache ändert sich ohnehin permanent, weil sich alles Andere ändert: Menschen, Ansichten und die Gesellschaft.
Ein behutsamer sprachlicher Umgang miteinander spiegelt einen wertschätzenden Umgang der Menschen miteinander wider. Umso mehr habe ich versucht, den Text dieser Arbeit so zu gestalten, dass sich Frauen als auch Männer gleichermaßen abgebildet sehen, ohne auf die umstrittenen Stilmittel zurückzugreifen. Vielleicht gelingt es erst dadurch ›tatsächlich‹ geschlechtsneutral zu formulieren, ohne ein Geschlecht zu ›bevorzugen‹ und den Lesefluss zu stören. ›Tatsächlich‹ geschlechtsneutral bzw. gendersensibel zu formulieren, mag vielleicht ungewöhnlich sein und ist an manchen Textstellen sehr schwierig umzusetzen. In den einzelnen Passagen, wo es mir nicht möglich war, habe ich direkt beiderlei Geschlecht angesprochen, um die Sprache nicht zu verbiegen oder brechen.
In jenen Passagen, in denen überwiegend oder ausschließlich von Frauen oder Männern die Rede ist, sind auch eben überwiegend oder nur Frauen oder Männer gemeint. Ich hoffe, dass mir dies gelungen ist.
***
1 Einleitung.
»Männer dürfen – und sollen auch mE – positiv diskriminiert werden, um tatsächliche Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen und tatsächliche Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu bewirken. Die positiv diskriminierenden Maßnahmen müssen aber gem Art 7 Abs 2 B-VG und § 8 GlBG geeignet und insbesondere verhältnismäßig sein, um die daraus resultierende Ungleichbehandlung von Männern rechtfertigen zu können.
Ob eine positiv diskriminierende Maßnahme geeignet ist, zeigt neben der Theorie auch die tatsächliche Umsetzung der Maßnahme in die gelebte Praxis unseres Alltags.
Ob eine positiv diskriminierende Maßnahme als verhältnismäßig bewertet werden kann, ist eine Frage der Fakten und sachlichen Argumentation darüber, sprich der Begründung.
Fehlt es an der Umsetzbarkeit, wird das angestrebte Ziel der Gleichbehandlung und iwF das Ziel, Chancengleichheit zu ermöglichen und Gleichstellung zu erreichen, ohnehin verfehlt.
Fehlt es an der sachlichen Argumentation und Begründung positiv diskriminierender Maßnahmen, sprich an der Verhältnismäßigkeit, und würden die Maßnahmen trotzdem ein- oder umgesetzt, kann die Ungleichbehandlung von Männern jedenfalls nicht mehr gerechtfertigt werden. Dadurch wären die Maßnahme(n) gesetzeswidrig und somit unzulässig und abzustellen.
Mit seinem rezenten Erk V54/2014 [1] zur Vergabe von Kassenverträgen hat der VfGH ohne Zweifel gleichstellungspolitisch agiert und postuliert, dass aus ›objektiven‹ Gründen iS des Art 7 Abs 1 B-VG die absolute Anzahl und der relative Anteil von Krankenkassen-Vertragsfachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erhöht werden muss und die Benachteiligung männlicher Mitbewerber durch die Reihungskriterien-VO [2] des Ministers für Gesundheit sachlich gerechtfertigt und zulässig ist. Nach Erk V54/2014 des VfGH (großer Senat: 8 Richter und 5 Richterinnen) würden sich Frauen viel lieber von Ärztinnen gynäkologisch untersuchen lassen, worauf sie als Pflichtkrankenversicherte grds auch einen Anspruch hätten, von einer Frau und nicht von einem Mann untersucht zu werden, wenn sie dies wünschten. Aus diesem Grund müssten die gesetzlichen Krankenkassen dafür sorgen, dass genügend Kassenplanstellen mit Vertragsfachärztinnen besetzt werden, um den Anspruch ihrer pflichtversicherten Patientinnen zu erfüllen.
Solange zu wenig Vertragsfachärztinnen ordinieren würden, wären 10 Prozent der Gesamtpunktezahl zusätzlich für Mitbewerberinnen einer Kassenplanstelle für Frauenheilkunde und Geburtshilfe iS des Art 7 Abs2 B-VG und § 8 GlBG eine nicht unverhältnismäßige, positiv diskriminierende Maßnahme, die geeignet wäre, die Benachteiligung und Ungleichbehandlung pflichtkrankenversicherter Patientinnen abzustellen.
Auch wenn ein Einzelkassenvertrag unbestritten – wie auch der VfGH in seinem Erk V54/2014 ausführt – wirtschaftlich wertvoll ist, wiegen die Ungleichbehandlung von Patientinnen durch den nicht erfüllten Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen deutlich schwerer als die Benachteiligung der Mitbewerber, die durch die Reihungskriterien-VO des Bundesministers und der LÄK Salzburg resultiert. Dass die Reihungskriterien-VO Bewerber und Bewerberinnen ungleich behandelt und Bewerber benachteiligt, ist unbestritten. Ob diese Maßnahme tatsächlich nicht verhältnismäßig ist und noch viel wichtiger, tatsächlich geeignet ist, die Ungleichbehandlung mit den gelindesten Mitteln abzustellen, ist mindestens genauso unklar wie die Begründung im Erk V54/2014 des VfGH für die Rechtfertigung dieser diskriminierenden Maßnahme durch den Bundesminister für Gesundheit und die LÄK Salzburg. Bei näherer Betrachtung erscheinen die diskutierten und als ›objektiv‹ postulierten Gründe, aber gar nicht mehr ›objektiv‹, sondern scheinen kaum nachvollziehbar und bisweilen rein ›subjektiv‹.
Die Begründung basiert iW auf der sachlich nicht nachvollziehbaren Interpretation statistischer Daten und Argumentation aus einem Meinungsartikel der in einem populär-wissenschaftlichen Magazin – der ÖKZ [3] – erschienen ist. Die ÖKZ ist jedenfalls kein internationales, wissenschaftliches peer-review Journal.
Wie das Wesen von Meinungsartikeln ist, ist auch dieser überspitzt formuliert; konkret, bei diesem Meinungsartikel ist eigentlich leicht erkennbar, dass die beiden Autorinnen und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schuchter und Krumpl-Ströher ihren Artikel auch sicher nicht unvoreingenommen, wertneutral und vorurteilsfrei verfasst haben. Leider haben die beiden Autorinnen alle in ihrem Meinungsartikel zitierten wissenschaftlichen Arbeiten [4], [5], [6],[7] unrichtig zitiert und interpretiert; die zitierten wissenschaftlichen Studien sind in internationalen, hochrangigen und renommierten peer review Journalen erschienen.
Beispielsweise fassen Howell et al, unmissverständlich und widersprüchlich zu Schuchter und Krumpl-Ströher ihre Daten wie folgt zusammen: »[…] Our study found that a majority of women did not prefer a female obstetrician. Our results suggest that physician gender is less important to patients than other physician characteristics. […]« [8] und
Bertakis et al mahnen zur Vorsicht vor etwaigen Störvariablen und zur vorsichtigen Interpretation: » […] This study underscores the importance of careful measurement and control of potential confounding factors in clarifying the impact of physician gender on practice style. […]« [9]
Der Meinungsartikel [10] ist zweifellos polarisierend und erfüllt auch nicht die herkömmlichen Kriterien (medizinisch) wissenschaftlicher Arbeiten [11]. Im Gegenteil, die beiden Autorinnen geben die Primärdaten unvollständig, und dadurch ›verzerrt‹ oder einfach gesagt, von vornherein unrichtig wieder. Dass sich sowohl die Primär- als auch Sekundärliteratur mit den gleichen, eigenartigen Schlussfolgerungen wie im Meinungsartikel auch im Erk V54/2014 wiederfindet, ist eigenartig – die Gründe hierfür sind aus dem Erk V54/2014 aber selbst nicht ersichtlich. Es ist aber mit Sicherheit rechtsstaatlich von Bedeutung, wenn die Fakten, auf denen das Erk beruht, unrichtig sind.
Insbesondere stellt sich die rechtspolitische und rechtstheoretische Frage, was ein richterliches Urteil bzw. höchstrichterliches Erk tatsächlich wert ist, wenn die Begründung auf unrichtigen Annahmen und Zahlen beruht, dh wenn die Begründung des Erk, die ja zu dem Urteil oder der Entscheidung geführt haben muss, einfach nicht richtig ist und einfach nicht objektivierbar ist, aber das Urteil bzw. Erk trotzdem gültig ist, weil es eben von einer rechtlichen Autorität, hier idF dem VfGH, stammt?
Genau diese Kernfrage kreist neben der Frage, ob Menschen grds den Anspruch haben, von Personen des gleichen Geschlechts an ihrem Körper untersucht zu werden und wenn ja, ob dies hieße, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen in Österreich ihren Pflichtkrankenversicherten ggü verpflichtet wären, die Erfüllung dieses Anspruchs zu ermöglichen, und warum dies nur für das Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe gelten sollte? – die meisten klinischen Fächer dringen mitunter tief in die Privat- und Intimsphäre der Untersuchten ein.
Ich wage zu behaupten, dass in einer Demokratie und rechtsstaatlichem System nur in den allerseltensten Fällen ›der Zweck die Mittel heilen darf‹, dass rechtsstaatlich, aber auch rechtspolitisch die Begründung noch viel wichtiger als die Entscheidung selbst ist, auch wenn man selbst die politische Absicht dahinter teilt, Gleichstellung begrüßt und das höchstgerichtliche Urteil bzw Erk deswegen grds im Ergebnis befürworten mag.
Wäre dem nämlich nicht so und würden die Erk jeder objektiven und rationalen Grundlage entbehren, dann würden sie von den Rechtsunterworfenen nur als willkürliche Dogmen von ein paar Richtern und Richterinnen wahrgenommen werden. Konkret in diesem Erk VfGH V54/2014-20 könnte der Anschein erweckt werden, dass die mehr als 16 Seiten lange Argumentation der Begründung des Erk nur den notwendigen ›objektiven Anstrich‹ geben soll, um ihre Entscheidung nicht nur durch das angestrebte, gesellschaftlich und politisch akzeptierte Ziel alleine rechtfertigen zu müssen, sondern eben durch eine objektive und rationale Begründung ›belegen‹ bzw ›erörtern‹ zu können.
Überspitzt formuliert, die Begründung wiegt mE rechtstheoretisch [12], rechtspolitisch und für die Akzeptanz aller Beteiligten und Betroffenen sehr oft mehr als die Entscheidung selbst. »Der Zweck darf die Mittel nicht ohne weiteres heiligen, bzw der Zweck heiligt die Mittel nicht. Zumindest nicht immer.«
2 Der Anlassfall.
Der Anlassfall, der zu dem hier diskutierten VfGH Erk V54/2014 führte, sei wie folgt kurz skizziert: Ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat sich bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen um einen Einzelvertrag für eine Kassenplanstelle als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe beworben. Er wäre mit 70 von insgesamt für beiderlei Geschlecht möglichen 75 Punkten im vorgeschalteten Auswahlverfahren an dritter Stelle gereiht gewesen. Die beiden mitbewerbenden Fachärztinnen hätten 78.75 bzw. 71 Punkte erzielt, wobei die Bewerberinnen aber zehn Prozent der möglich erreichbaren Gesamtpunkteanzahl von an sich 75 Punkten, dh 7.5 Punkte, aufgrund ihres weiblichen Geschlechts erhalten hatten. Ohne diese Zusatzpunkte hätten sie demnach ›nur‹ 71.25 und 63.5 Punkte gehabt. Nach Ansicht des Klägers bestünde die Ungleichbehandlung seiner Person darin, dass er selbst nach Ausschöpfen aller für ihn als Bewerber möglichen Punkte auch dann einer Mitbewerberin nachgereiht würde, wenn diese fachlich weniger geeignet wäre als er selbst, und dies selbst dann, wenn der Bewerber (hier: der Kläger) alle für ihn als Mann möglichen erreichbaren Punkte ausgeschöpft hätte; und dies nur weil das Auswahlverfahren einen unverhältnismäßig großen Punktevorsprung für Frauen vorsieht.
Dabei käme es – so die Behauptung des Klägers als auch des LG Salzburg und auch der unrichtig zitierten Primärliteratur [13] den allermeisten Patientinnen in erster Linie darauf an, fachlich gut behandelt und beraten zu werden, gleich ob dies durch einen Facharzt oder eine Fachärztin geschehe. Lieber schlecht behandelt zu werden als unbedingt von einem Mann oder vice versa von einer Frau behandelt zu werden, kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur selten vor [14] und ist, wenn überhaupt, va primär eine Frage der Aufklärung und erst sekundär eine Frage der religiösen Weltanschauung oder des sexuellen Empfindens der Frauen [15]. Außerdem sind mW ernsthafte, wissenschaftliche Erhebungen darüber, wie viele muslimische Frauen tatsächlich eine Behandlung durch einen Arzt kategorisch ablehnen würden, genauso wenig bekannt, wie der Prozentsatz der muslimischen Patientinnen, die eine gynäkologische Untersuchung nur deshalb ablehnen, weil ihr Partner, dh idR ihr Gatte, Familie, aber auch Bekannte, die Patientin ausschließlich von einer Ärztin untersucht wissen wollen und demnach gehörigen Druck auf die Patientinnen ausüben oder eben darauf bestehen, als ›Aufsichtspersonen‹ bei den gynäkologischen Untersuchungen dabei zu sein [16]. Konkrete wissenschaftliche Studien darüber sind aber bisweilen nicht veröffentlicht [17], wodurch eine weitere wissenschaftliche Untermauerung derzeit nicht möglich ist.
Wie auch immer, in vielen orientalischen bzw. moslemischen Ländern, aber auch in Österreich gibt es sehr viele Frauenärzte, die sehr wohl auch muslimische Patientinnen in nicht-Notfallsituationen behandeln und betreuen, wodurch das vermittelte Bild und Argumentation im Erk V54/2014 darüber unvollständig erscheint. Die Hintergründe sind vielschichtig und müssen differenziert betrachtet werden [18].
Die gesetzliche Grundlage für den Punktevorsprung im (beklagten) Auswahlverfahren findet sich jedenfalls in § 2 Abs 1 Z5 und § 3 Abs 1 Gedankenstrich 5 der sogenannten Reihungskriterien-VO [19] des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen, die »bei im Sonderfach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ ausgeschriebenen Einzelverträgen die durch das weibliche Geschlecht zusätzliche vermittelbare besondere Vertrauenswürdigkeit« (§ 2 Abs1 Z5) eben »nach § 2 Abs.1 Z5 zehn Prozent der durch die jeweiligen Gesamtvertragsparteien festgelegten erreichbaren Punkte« (§ 3 Abs 1 Gedankenstrich 5) vorsieht. Die Reihungskriterien-VO hat ihre eigene gesetzliche Grundlage wiederum in § 343 ASVG und hat »[…] jedenfalls dem Gleichheitsgebot, der Erwerbsausübungs- und Niederlassungsfreiheit sowie den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, BGBl. Nr. 210/1958, zu entsprechen. […]« § 343 Abs 1a leg cit. Die Reihungskriterien-VO ist jedenfalls ordentlich kundgemacht (BGBl II 487/2002 idF BGBl II Nr 239/2009) und hiermit im Gegensatz zu einem nicht ordentlich kundgemachten ministeriellen Erlass auch rechtlich verbindlich, auch wenn sie das Gleichbehandlungsgebot gem Art 7 Abs 2 B-VG und § 8 GlBG verletzt, bis sie (als gesetzeswidrig) aufgehoben wird.
Die Differenzierung bzw Diskriminierung nur nach dem Geschlecht wäre unsachlich und damit unzulässig, weswegen der in der Bewerbung unterlegene Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe die LÄK Salzburg beim LG Salzburg klagte, die Anwendung von § 3 Abs 6 Z 6a der Richtlinien der LÄK Salzburg zu unterlassen. § 3 Abs 6 Z 6a leg cit ist dem Wortlaut von § 3 Abs 1 Gedankenstrich 5 der Reihungskriterien-VO des Bundesministers für Gesundheit nahezu identisch und sieht eben 10% der Gesamtpunkteanzahl, dh 7.5 von 75 Gesamtpunkten, für sich um eine Kassenplanstelle bewerbende Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zusätzlich vor, weil »[…] das weibliche Geschlecht gerade im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe ein besonders berücksichtigungswürdiges Interesse habe.« (§ 3 Abs 6 Z 6a der Richtlinien der LÄK Salzburg) [20].
Das LG Salzburg folgte der Begründung des klagenden Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und beantragte beim VfGH gem Art 139 Abs 1 Z 1 B-VG die § 2 Abs 1 Z 5 und § 3 Abs 1 Gedankenstrich 5 der Reihungskriterien-VO als gesetzwidrig aufzuheben. Die Ungleichbehandlung beruhe ausschließlich auf dem Geschlecht und entbehre jeder weiteren sachlichen Grundlage, womit nach ständiger Judikatur »die VO den Gleichheitsgrundsatz verletze, da sie eben auf einem gleichheitswidrigen Gesetz beruhe oder eben eine (positiv) diskriminierende Maßnahme vorsehe, die sachlich nicht gerechtfertigt ist« [21].
Trotz der zumindest vordergründig schlüssigen Argumentation des Klägers und des LG Salzburg wies der große Senat des VfGH den Antrag des LG Salzburg gem Art 139 Abs 1 Z 1 B-VG, die § 2 Abs 1 Z 5 und § 3 Abs 1 Gedankenstrich 5 der Reihungskriterien-VO als gesetzwidrig aufzuheben, zurück. Die 8 Richter und 5 Richterinnen des großen Senats sahen den Punktevorsprung von 7.5 Punkten (insgesamt 10% der maximal für Männer erreichbaren Gesamtpunkteanzahl) sachlich gerechtfertigt und nicht zu hoch.
Kern der Argumentation des VfGH im Erk V54/2014 ist, dass Frauen die Möglichkeit gegeben werden muss, als pflichtversicherte Patientinnen ihre gynäkologischen Untersuchungen bei Fachärztinnen durchführen lassen zu können, wenn sie dies wünschten, und dass ein Punktevorsprung von nur 10 Prozent va deswegen nicht unverhältnismäßig hoch sei, weil sich seit in Kraft treten der 3. Änderung der Reihungskriterien-VO durch BGBl II Nr 239/2009 die Zahl von Vertragskassenfachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, dh in den letzten drei Jahren, ohnehin nur im geringen Ausmaß erhöht hätte.
Leider wird in dem Erk V54/2014 nicht ausgeführt, wie ›objektiviert‹ wurde, ob die Maßnahme gem § 2 Abs 1 Z5 und § 3 Abs 1 Gedankenstrich 5 der beanstandeten Reihungskriterien-VO überhaupt wirksam wurde und wenn ja, ob die ministerielle Maßnahme für den geringen prozentuellen Anstieg von Frauen bei den neu besetzten Kassenplanstellen kausal war. Denkbar wäre auch, dass der Anstieg auf einen an sich höheren Anteil von Bewerberinnen zurückzuführen wäre, und auf die seit Jahren beobachtete Zunahme von Frauen in der Medizin und insbesondere in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe zurückzuführen ist. Denn wenn dem so sei und dies insbesondere im Sonderfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Fall wäre, dann wäre die Benachteiligung von Männern bei einer an sich kaum greifenden Maßnahme, die das reklamierte Ziel gar nicht erreichen kann, sondern tatsächlich nur durch einen an sich steigenden Anteil von Frauen in der Medizin bedingt ist, gem Art 7 Abs und Abs 2 B-VG, nicht zu rechtfertigen; und diese Maßnahme wäre auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn immer noch zu wenige Kassenplanstellen mit Fachärztinnen besetzt wären und der Anspruch von pflichtversicherten Patientinnen nicht erfüllt wäre.
Eine ein Geschlecht benachteiligende Maßnahme muss zumindest geeignet sein, die Benachteiligung des anderen Geschlechts, die sie beseitigen soll, auch tatsächlich zu beseitigen. Wenn die Maßnahme weder geeignet noch verhältnismäßig ist, ist sie verfassungsrechtlich gem Art 7 Abs 2 B-VG einfach nicht zu rechtfertigen. Daran würde auch die im VfGH postulierte Geringfügigkeit der Maßnahme nichts ändern, dass sich bewerbende Fachärztinnen ohnehin nur einen geringen Punktevorsprung von nur 7.5 zusätzlichen Punkten bei 75 Gesamtpunkten bekommen. Wenn eine Maßnahme gem Art 7 Abs 2 B-VG nicht gerechtfertigt werden kann, ist es unerheblich, ob sie nur in geringem oder doch beträchtlichem Ausmaß ihre diskriminierende Wirkung entfaltet. Sie wäre so oder so nicht zu rechtfertigen und abzustellen.
Bei solchen Auswahlverfahren und selbst bei diversen Quotenregelungen wurde und wird stets die fachliche Qualifikation an erster Stelle gestellt. Die fachliche Qualifikation zu ignorieren und jemand weniger geeigneten nur wegen des Geschlechts zu bevorzugen, hat nichts mit ›Gleichstellung‹ zu tun (siehe Näheres in 3). Dass eine geringere Punktezahl für die fachliche Eignung durch Punkte aus anderen Kategorien – vielleicht sogar durch Zusatzpunkte für die durch das weibliche Geschlecht vermittelte besondere Vertrauenswürdigkeit – kompensiert oder übertrumpft würde, wäre in jedem Fall – auch nach der Interpretation des VfGH im Erk V54/2014 nicht gerechtfertigt: »2.4.2. Das Antragstellende Gericht verkennt mit seinem Argument, wonach die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt sei, weil sich Männer und Frauen in den fachlichen Fähigkeiten nicht unterscheiden würden, das Anliegen des Verordnungsgebers, der die medizinischen Fähigkeiten männlicher Fachärzte der Frauenheilkunde keineswegs als jene der weiblichen Fachärzte bewertet: […]«.
Ob dies im vorliegenden Fall, wie von dem Kläger behauptet, tatsächlich der Fall gewesen ist, kann aus dem Erk V54/2014 alleine [22] nicht abschließend beurteilt werden, ist aber für die weitere wissenschaftliche Betrachtung der Thematik hier nicht von Belang. Genauso wenig sollen auch die Reihungskriterien der LÄK (oder die Reihungskriterien-VO des Bundesministers) an sich, die aus vielen unterschiedlichen Gründen insbesondere inhaltlich sehr umstritten [23] sind, hier betrachtet werden.
3 Von der Gleichberechtigung zur Gleichstellung.
Die tatsächliche Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ist ein seit langem allgemein anerkanntes, gesellschaftliches und politisches Ziel, sowohl international als auch national. Jedem Menschen werden Würde, Freiheit und die gleichen Rechte und mittlerweile auch die gleichen individuellen, persönlichen, beruflichen und privaten Entfaltungsmöglichkeiten ohne Unterschied des Geschlechts, aber auch tatsächliches geschlechtliches Zugehörigkeitsgefühl, Rasse, Religion sowie politische Weltanschauung zugestanden. Dies bedeutet aber nicht, dass irgendjemand ›die tatsächliche‹, ›faktische Gleichheit‹ anstreben würde, die ja ›faktisch‹ unmöglich ist. Niemand meint oder würde mit den Bemühungen um die Gleichstellung anstreben, dass alle Menschen tatsächlich gleich würden, gleich aussehen würden und das Gleiche täten. Überspitzt formuliert, niemand möchte 9 Milliarden menschliche Klone, die allesamt gleich sind, gleich aussehen, das Gleiche tun usw. Vielmehr geht es um die Chancengleichheit, die allen Menschen als gleichberechtigte Rechtssubjekte die gleichen Chancen einräumen soll, um sich persönlich frei entfalten zu können und ohne diskriminierende Schranken am öffentlichen, aber auch privaten Leben teilnehmen und teilhaben zu können. Gleiche Chancen haben, heißt noch lange nicht, dass alle Individuen ihre gleichen Chancen auch tatsächlich nutzen – aber sie könnten, wenn sie wollten.
Die Begriffe ›Gleichberechtigung‹, ›Gleichbehandlung‹, ›Gleichstellung‹ und ›Chancengleichheit‹ werden sehr oft synonym verwendet, sind aber strikt voneinander zu unterscheiden, da ihre begriffliche Weite unterschiedlich ist. ›Gleichberechtigung‹ bedeutet nicht mehr, als dass Rechtssubjekte – im gegenständlichen Fall Frauen und Männer – juristisch die gleichen Rechte haben. Der Begriff ›Gleichberechtigung‹ sagt aber nichts über die Chancen der einzelnen Rechtssubjekte, ihre Rechte zu verwirklichen, aus und sagt auch nichts über die tatsächliche Verwirklichung der gleichen Rechte der gleichberechtigten Rechtsubjekte aus. Der Begriff ›Gleichbehandlung‹ geht weiter als der Begriff ›Gleichberechtigung‹: Frauen und Männer sind nicht nur gleichberechtigt, dh sie haben nicht nur die gleiche Rechte, sondern sie sind auch gleich zu behandeln, dh jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts ist zu unterlassen. Diskriminierung bezeichnet die ungleiche Behandlung von Frauen und Männern, die sachlich nicht zu rechtfertigen ist und ausschließlich aufgrund ihres Geschlechts erfolgt.
Die ›faktisch‹ gleiche Behandlung von Männern und Frauen kann aber auch nur dem Anschein nach objektiv und neutral und trotzdem sehr wohl diskriminierend sein. Sohin muss Gleichbehandlung noch lange nicht die ›Chancengleichheit‹ beider Geschlechter gewährleisten. Aus diesem Grund rückt immer mehr der Begriff der ›Gleichstellung‹ in den Vordergrund. Männer und Frauen ›gleichzustellen‹ heißt Männern und Frauen, unabhängig von ihrem Geschlecht die gleichen Chancen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung und die gleichen Zugangschancen zu öffentlichen Ressourcen zu geben. Die ›Chancengleichheit‹ ist sohin ieS jenes politische bzw. rechtliche Instrument, das die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern trotz ihrer unterschiedlichen und nicht wegzuleugnenden Biologie ermöglichen und bewirken soll. IdS können (und sollen nach Ansicht des Autors), um das politisch-gesellschaftliche gewünschte Ziel zu erreichen, bestimmte Maßnahmen auch das jeweils andere Geschlecht – idR Männer – benachteiligen. Positiv diskriminierende Maßnahmen sind aber nur dann gerechtfertigt, wenn sie gem Art 7 Abs 2 B-VG eine tatsächliche Ungleichbehandlung überhaupt zu beseitigen vermögen und verhältnismäßig sind. Dh die Maßnahmen müssen sachlich gerechtfertigt sein.
Es stellt sich grds die Frage, ob mit dem Begriff der ›Chancengleichheit‹ auch das subjektive Recht einer Frau erfasst ist, wählen zu dürfen, von einer Ärztin oder doch einem Arzt untersucht zu werden, (2) ob Frauen zumindest für gynäkologische Routineuntersuchungen einen Anspruch darauf haben sollen, wenn sie dies wünschen, von einer Frau untersucht zu werden, (3) ob die Krankenversicherung ausreichend viel Kassenplanstellen mit Frauenärztinnen besetzen müssen, damit Frauen überhaupt die Möglichkeit haben, frei zu wählen, (4) ob diese Wahlfreiheit auch auf andere medizinische Fachdisziplinen (zB die Urologie) ausgeweitet werden soll und (5) ob vice versa nicht auch Männer die gleiche Wahlfreiheit wie Frauen haben sollten?
4 Der Anspruch, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht zu werden.
Da es unbestritten ist, dass es in Österreich sehr wenige Vertragskassenfachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe gibt – auf eine Fachärztin kommen in manchen Bundesländern ca. an die 7 bis 9 Fachärzte [24], [25] – könnte die Reihungskriterien-VO als positiv diskriminierende Maßnahme zu bejahen sein, wenn Menschen – insbesondere auch Frauen – grds einen Anspruch hätten, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht zu werden.
Für unser heutiges Verständnis wäre eine Untersuchung durch gleichgeschlechtliche Personen jedenfalls für viele Bereiche außerhalb der Medizin weder abwegig noch zu weit hergeholt: und dies, (1) obwohl die körperlichen Untersuchungen der öffentlichen und damit der eigenen Sicherheit dienen (zB im Flugverkehr), (2) die untersuchten Personen grds angezogen und nicht nackt sind, und (3) die Untersuchungen an sich die Privatsphäre mE nur wenig berühren, weil sie sehr ›rasch‹ durchgeführt und im Vergleich zu gynäkologischen und urologischen Untersuchungen wenig ›eindringlich‹ bzw. ›invasiv‹ sind, auch wenn dies mit einem Abtasten va des Raums unter der weiblichen Brust und im Schritt und Gesäß von Männern und Frauen verbunden ist, um Drogen, gefährliche Gegenstände, Waffen und Sprengladungen etc. zu entdecken. Wobei hier die Schwelle dessen, was die Privatsphäre berührt oder verletzt, individuell sehr unwahrscheinlich sein kann und die Raschheit und Flüchtigkeit eines Ereignisses für die sogenannte Erheblichkeitsschwelle ausschlaggebend sein kann, aber nicht mehr. Mit der öffentlichen Sicherheit konkurrieren jedenfalls der Schutz der Privatsphäre eines Menschen (Art 8 EMRK) und der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und psychischen Integrität.
Mittlerweile haben jedenfalls in vielerlei Situationen unseres Alltags manuelle Sicherheitskontrollen idR durch gleichgeschlechtliche Personen zu erfolgen: wie beispielsweise die Sicherheitskontrollen von Gerichtshandlungen und auswärtigen Gerichtshandlungen gem § 3 Abs 2 Gerichtsorganisationsgesetz, die manuellen Sicherheitskontrollen am Flughafen gem § 3 Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, aber wie auch die zahlreichen Hausordnungen von privaten Unternehmen wie zB die Personen-Sicherheitskontrollen in großen Fußball-Stadien, Rockkonzerten [26] usw belegen.
Es ist heutzutage üblich und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet, dass die Kontrollen von gleichgeschlechtlichen Personen durchgeführt werden, va wenn die Situation voraussehbar und deswegen planbar war, und auch vermeidbar gewesen wäre, wenn im Vorhinein für genügend männliche und weibliche Sicherheitskräfte gesorgt worden wäre.
Selbst die Diskussion um die neuen ›Nacktscanner‹ auf den Flughäfen ist in dieser Weise schlüssig und konkordant: die Menschenwürde und Privatsphäre würden berührt, obwohl die Untersuchten weder körperlich berührt werden noch sich entblößen müssten und uU nicht einmal bemerken würden, dass sie untersucht würden. Ob der heiklen Thematik wird versucht, die Sicherheitskontrolle mit Nacktscannern zu entschärfen: Erstens, werden die auswertenden Sicherheitskräfte, dh diejenigen die die Scans betrachten, räumlich von den Untersuchten getrennt. Zweitens, sollen sogar die Gesichter der Untersuchten auf den Scans unkenntlich gemacht werden , dh die Sicherheitskräfte, die die Scans betrachten, wissen nicht, wessen nackte – im Computer rekonstruierte – Körperoberfläche sie tatsächlich sehen. Und selbst hierbei wurde und wird kontrovers diskutiert und zB seitens der EU-Kommission empfohlen, dass »die detaillierte Auswertung von Abbildern von einer Person desselben Geschlechts vorgenommen werden soll« [27], [28].
In krassem Gegensatz hierzu findet sich im ÄrzteG aber keine Bestimmung, die eine gleichgeschlechtliche Untersuchung – weder für Patientinnen noch für Patienten – zwingend vorsieht. Und dies, obwohl idR insbesondere die gynäkologischen und urologischen Untersuchungen tief in die Intimsphäre eindringen. Die Untersuchten umfassen das Palpieren der inneren weiblichen Geschlechtsorgane und der Prostata, das Einführen von Untersuchungsinstrumenten in Harnröhre, Harnblase, Penis, Scheide etc und viele Fragen zur Sexualfunktion, zum sexuellen Erleben und Bedürfnissen. Ja, die Menschen lassen dies zu und willigen hierzu ein; und ja, die Menschen kommen freiwillig zu einem bestimmten Arzt oder einer bestimmten Ärztin, meist nachdem sie sich vorher schon ›umgehört‹ haben und für sie relevante Informationen über die betreffende Ärztin oder Arzt eingeholt haben.
Anzunehmen ist, dass dies – wie auch aus der vom VfGH zitierten Arbeit von Plunkett et al in dem renommierten internationalen wissenschaftlichen Journal American Journal of Obstetrics and Gynecology zu entnehmen ist – in überwiegendem Maße Informationen über die fachliche Qualifikation, klinische Erfahrung, aber auch Umgang und Höflichkeit sein werden [29] (siehe auch Anhang, Seite J). Die Menschen bringen Ärztinnen und Ärzten ob ihres ärztlichen Berufs mit den vielen besonderen berufsrechtlichen und ethischen Auflagen vorab viel Vertrauen entgegen und suchen eben ärztliche Hilfe oder Rat, womit sich dieser scheinbar andere Maßstab Ärztinnen und Ärzten ggü sehr gut erklären ließe.
Ärzte und Ärztinnen genießen bei Menschen beiderlei Geschlechts gleichermaßen und unabhängig ihres eigenen Geschlechts hohes Ansehen und insbesondere Vertrauen, weswegen die untersuchten Personen in die Eingriffe in ihre Privatsphäre und Intimsphäre gemeinhin oft sogar nur konkludent einwilligen. Wie selbstverständlich geben manche Patientinnen und Patienten ihrem ›Gegenüber im weißen Mantel‹ Auskunft über ihr Privat- und Intimleben geben und entblößen sich bereitwillig und lassen sich untersuchen (und dies obwohl manchmal nur eine flüchtige Vorstellung oder sogar keine Vorstellung erfolgte, Anm).
Festzuhalten ist, dass die Einwilligung grds als Rechtfertigung gilt, womit eine Patientin eben einwilligt von einer Ärztin, aber auch von einem Arzt untersucht zu werden, auch wenn sie das jeweils andere Geschlecht bevorzugen würde (Anmerkung: gleiches gilt vice versa für Patienten). Sie könnten aber auch – wie vom Bundesminister in dem Erk V54/2014 der VfGH für Musliminnen postuliert – den gynäkologischen Routineuntersuchungen einfach fernbleiben, wobei hier – wie bereits oben ausgeführt – religiöse Anschauung, Schamgefühl, aber auch Druck des privaten Umfelds mancher muslimischer Patientinnen eine tragende Rolle haben dürften und bis das Gegenteil bewiesen ist, mit der Aufklärung über die Notwendigkeit und Wichtigkeit gynäkologischer (Routine-)Untersuchungen konkurrieren. Selbiges gilt mE aber auch für die vielen anderen Patientinnen und Patienten verschiedenen Alters, Rasse, Ethnien, Religionen und Herkunft. Die körperliche und psychische Integrität soll und darf nicht gefährdet werden, nur weil sich Frauen aus welchen Gründen auch immer nicht von Ärzten untersuchen lassen wollen und über die Risiken nicht informiert bzw gar nicht umfassend aufgeklärt werden können, weil sie weder zur Untersuchung gehen noch sich darüber informieren oder aufklären lassen (können).
Die Diskussion darüber ist heikel, komplex und vielschichtig und wie aus dem im Erk V54/2014 zitierten Meinungsartikel [30] gut ersichtlich, ist die Diskussion scheinbar auch bei Ärztinnen mit Vorurteilen behaftet und mit Ängsten und vermutlich auch schlechten, persönlichen Erfahrungen geprägt. Es prallen verschiedenste Vorstellungen, Erwartungen und religiöse Motive aneinander und polarisieren bzw ›sexualisieren‹ in ungeahnter Weise und führen die Diskussion auch an wesentlichen Punkten vorbei: Einzelkassenverträge für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind wirtschaftlich wertvoll. Sie sichern üblicherweise ein hohes Aufkommen von Patientinnen. Die Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist wie viele andere finanziell lukrative medizinische Fächer nach wie vor eine ›Männerdomäne‹ [31]. Und ›Geld in der Medizin‹ ist zumindest genauso hierzulande tabuisiert wie ein ›möglicher Eingriff in die geschlechtliche Integrität der Frau bei der gynäkologischen Untersuchung durch einen Mann‹, worüber die Argumentation des Erk V54/2014 kreist, aber mE nicht anzufassen wagt; im Gegenteil dieses wichtige Thema scheint mit spärlich fundierten Daten und scheinbar auch nicht überprüften Sekundärzitaten einfach nur verzerrt.
Meines Wissens gibt es keine genauen, objektiven Zahlen darüber, wie viele Frauen sich überhaupt lieber von einer Ärztin untersuchen lassen würden und dies va als wichtigste Frage in den Vordergrund rücken oder sogar als unabdingbare Voraussetzung sehen und die fachliche Qualifikation und Expertise in den Hintergrund drängen würden. Und es gibt mW auch keine ernsthaften Analysen darüber, wie viele Medizin-Studentinnen überhaupt eine Ausbildung im Fach Frauenheilkunde und Geburtshilfe anstreben und darin wirklich tätig sein wollen (und die Ausbildung nicht nur – wie in anderen Fächern auch – mangels Alternative ergreifen). Und selbst wenn gute statistische Daten vorhanden wären, müssen diese stets neu erhoben und interpretiert werden, da gesellschaftliche Änderungen auch die Medizin betreffen und die Zahlen verändern oder in anderem Licht erscheinen lassen.
Außerdem müsste Gleiches wie für die gynäkologische Untersuchungen seitens der Politik gefordert und durch die Reihungskriterien-VO konkretisiert, aber denklogisch vice versa für Patienten und für nahezu alle anderen klinischen Untersuchungen an Männern und Frauen gelten, die allesamt zumindest eine Inspektion, ein Abtasten und Abklopfen der Körperoberfläche und ein Abhören von Herz und Lunge aber auch der äußeren Geschlechtsorgane wie weibliche Brüste, Schamlippen und äußeren Scheideneingang, Hoden und Penis und des Afters inklusive digito-rektaler Untersuchung [32] vorsehen.
Die Diskussion darüber ist mE einfach unehrlich, unvollständig und verzerrend, und scheint auch – völlig objektiv und rational, aber kritisch betrachtet – in die Begründung des Erk V54/2014 hineinzuspielen, womit sie an enormer rechtlicher Bedeutung gewinnt.
Was hieße dies für viele andere medizinische Maßnahmen, die Großteils von Krankenschwestern und Krankenpflegern (nicht getrennt geschlechtlich) durchgeführt werden? Wie beispielsweise: das Schreiben von EKG, Wechseln von Windeln (Fachbegriff: IKV für Inkontinenzversorgung), Applizieren von Einläufen oder Legen von Harnkathetern, bei der die tabuisierte 2-Finger-Technik zur Anwendung kommen muss, um die Schamlippen voneinander zu spreizen, um den Katheter in die zwischen der Klitoris und den Scheideneingang gelegene Harnröhre zu schieben. Bei Männern muss der Krankenpfleger oder die Krankenschwester den Penis umfassen, reichlich Gel vorher in die Harnröhre applizieren, um den Katheter an der Spitze der Eichel in die Harnröhre vorschieben zu können usw. Wann soll nun die Geschlechtertrennung – wenn konsequent durchgeführt – für medizinische Behandlungen jeder Art (rechtlich) erfolgen? Mit der Menarche [33], der ersten Pollution [34], der ersten Schambehaarung oder doch erst mit Volljährigkeit? Ab wann soll ein Anspruch bestehen? Und wenn ja, warum soll dieser Anspruch nur für Frauen bestehen, die sich für Routineuntersuchungen an sich schon vorher aussuchen können, ob sie lieber zu einer Ärztin oder einem Arzt gingen? Und warum sollte dieser Anspruch nicht auch in den Spitälern und Ambulanzen für beiderlei Geschlechter und jedes Alter gelten? Sowohl für Routine- als auch für Akutuntersuchungen? Hätten Kinder ebenfalls einen solchen, gleichen Anspruch? Und wenn nicht, warum nicht?
Soziokulturell kann viel in das allgemeine und eigene Rollenverständnis von Mann und Frau hineininterpretiert werden, wird aber nie – und dies behaupte ich – einen allgemein gültigen Beweis für das Individuum in der individuellen Lebenssituation und den verschiedensten sozio-kulturellem Kontext erfüllen können. Sachliche Begründungen oder allgemein gültige Aussagen sind zumeist nur schwer möglich. Auch in diesem VfGH Erk V54/2014 zitierte Aussagen aus dem Meinungsartikel [35] der beiden Autorinnen und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe scheinen vielfach wertend und sind zumindest subjektiv getönt. Jedenfalls sind sie nicht objektiv und wertneutral, zB: »[…] Manche Frauen haben Schwierigkeiten ihre Genitalien einem fremden Mann zu exponieren. Möglicherweise haben verhältnismäßig weniger Männer Schwierigkeiten, ihre Genitalien fremden Frauen zu zeigen. Dennoch sind weibliche Urologinnen derzeit noch selten […]« oder »[…] Herrscht doch auch in privaten Bereichen eine große Sprachlosigkeit zwischen den Geschlechtern. Das Wissen um die Anatomie und Physiologie der Frau beinhaltet nicht automatisch das Wissen um ihre Gefühle, Empfindungen und Wünsche. […]« oder »[…] Sind es nicht die Aussagen „potenter“ Männer, die das weibliche Sexualverhalten nachhaltig beeinflussen? Denken wir an Siegmund Freud, der vom reifen, vaginalen Orgasmus gesprochen hat, ein Mythos, der sich hartnäckig in den österreichischen Betten hält und viele Frauen als unreif erscheinen lässt. Aber auch in der heutigen Zeit führen Aussagen renommierter Gynäkologen, wie „die ältere Frau verliert die Lust an der Liebe, wenn von der Penetration beim Geschlechtsverkehr die Rede ist“, zu Diskriminierung und Herabsetzung weiblicher Empfindungen beim Sexualakt. […]«
Viel wichtiger ist aber, dass die von den beiden Autorinnen zitierten Primärquellen, dh alle 4 zitierten wissenschaftlichen Arbeiten unrichtig wiedergegeben und die Diskussion – wenn überhaupt – nur im Anschein objektiv ist (siehe Anhang, Seite G-J).
Ein Fehlzitat sei hier herausgegriffen, da es im gegenständlichen Fall die Begründung des Klägers eigentlich wissenschaftlich untermauert hätte müssen. Aber sowohl im Meinungsartikel als auch im Erk V54/2014 wurde die Arbeit [36] unrichtig dargestellt und unverständlicherweise argumentativ völlig widersinnig sogar gg den Kläger verwendet.
Konkret, selbst die ›objektiven‹ statistischen Zahlen über die mehr als 53.8 Prozent der 125 befragten Frauen, die angaben, Frauenärztinnen und Geburtshelferinnen zu bevorzugen, werden nur ein paar Zeilen weiter in der Konklusion des 207 Wörter kurzen Abstraktes bereits wieder relativiert: ›For most women, physician gender is not of primary importance in the selection of an obstetrician or gynecologist.‹ [37]. Vielmehr gaben die Befragten in dieser wissenschaftlichen Studie aber an, (1) klinische Erfahrung (88 Prozent), (2) Höflichkeit und Benehmen am Krankenbett (89.6 Prozent) und (3) Kompetenz (99.2 Prozent) über ein ›bevorzugtes Geschlecht‹ zu stellen. Leider erwähnten – wie gesagt – weder die beiden Autorinnen des Meinungsartikels [38] noch die 8 Richter und 5 Richterinnen des VfGH im Erk V54/2014 diese wesentliche Information aus der Primärliteratur nicht. Und genau dieser Aussage, die auch der Kläger vorbrachte, könnten wir der allgemeinen Erfahrung nach am meisten Glauben schenken, da ein jeder Mensch für seine Gesundheit nur die beste Behandlung durch die beste fachliche Expertise möchte. Vielleicht würde manchmal wirklich ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt, wobei dies von Mensch zu Mensch und Situation und Situation unterschiedlich und neu zu bewerten sein wird und mE nur schwer allgemeine Regeln aufzustellen sein werden.
Wie auch der VfGH in seinem Erk V54/2014-20 zitiert, reichten 2013 25 Prozent aller anspruchsberechtigten Patientinnen (23511 von 69123 Kassen-Patientinnen) ihre bezahlten Honorare bei ihren Krankenversicherungsträgern zur Rückvergütung gem § 135 ASVG ein. Von den eingereichten Honoraren waren 62.5 Prozent von Vertragsfachärztinnen ausgestellt worden. Dies bedeutet aber ohne detaillierte Aufschlüsselung nicht, dass wirklich alle Frauen, eine überwiegende Mehrheit oder zumindest eine beträchtliche Minderheit Wahlärztinnen bevorzuge. Die isolierte Zahl sagt nichts über die tatsächlichen Motive der Patientinnen, Wahlärztinnen oder Wahlärzte zu besuchen, aus: es fehlen zB Angaben zur tatsächlichen Untersuchungsfrequenz bei den einzelnen Wahlärztinnen und Wahlärzten. Es wurden im Erk VfGH V54/2014 nur die eingereichten Honorarnoten miteinander verglichen.
Plausibel wäre beispielsweise auch, dass (1) Wahlärztinnen ihre Patientinnen vielleicht häufiger wiederbestellen als ihre Kollegen, dass (2) ihre Einzelhonorare einerseits höher sind (wenn die Anzahl der ausgestellten und eingereichten Honorare pro Arzt und Ärztin gleich wäre), dass (3) die Einzelhonorare individuell, aber auch im Gruppenvergleich niedriger oder höher sein können.
Ferner ist überhaupt nicht bekannt, wie viele Patientinnen überhaupt eine Honorarnote eingereicht haben, da die Rückvergütung der gesetzlichen Krankenkassen oft nur einen kleinen Bruchteil des bezahlten privaten Honorars ausmachen. Klar ist aus den angeführten Gründen, dass die 62.5 Prozent nur eine sehr beschränkte Aussagekraft haben.
Die Begründung des Bundesministers für Gesundheit in dem VfGH Erk V54/2014-20, dass Frauen aufgrund des großen Ungleichgewichts bei den Planstellen gezwungen sein würden, Wahlärztinnen aufzusuchen, ist durch die Zahlen an sich derzeit genauso wenig belegbar, wie dass alle Frauen lieber Fachärztinnen als Fachärzte aufsuchen. Auch wenn die Annahme berechtig und schlüssig scheint, ist sie durch diese Zahlen aber noch nicht wissenschaftlich bewiesen und demnach ein ›objektiver Grund‹. Es gibt nämlich sicher nicht unbeträchtlich wenige Frauen, die wahrscheinlich auch wegen homosexueller Assoziationen oder anderen Gründen kategorisch ablehnen, von einer anderen Frau in ihren Intimbereich untersucht zu werden. Außerdem ist die Behauptung der beiden Autorinnen des Meinungsartikels [39], dass Fachärztinnen erst recht einfühlsamer und verständnisvoller ggü Frauen seien als Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, eben nur eine Behauptung, die durch nichts belegt wurde bzw mE auch nicht belegbar sein wird. Es gibt mW auch gegenteilige Meinung von Frauen, die genau das Gegenteil sagen, dass Frauenärztinnen ggü Frauen ›kalt‹, weniger einfühlsam und weniger verständnisvoll als Männer seien und vielleicht auch Frauen als Ärztinnen weniger kompetent sehen [40].
Viele Einflüsse (wissenschaftlich statistisch: Störvariablen, engl.: confounder) wären denkbar bzw sind dermaßen offensichtlich, dass sie zuerst untersucht werden müssen, bevor darüber rein spekulative Aussagen wie in diesem nicht gut recherchierten Meinungsartikel der ÖKZ (und dadurch auch im Erk) getroffen werden: zB warnen auch Bertakis et al explizit vor Störfaktoren und voreiligen Rückschlüssen: »[…] This study underscores the importance of careful measurement and control of potential confounding factors in clarifying the impact of physician gender on practice style. […]«. Diese Erkenntnis von Bertakis et al findet sich trotz Zitat ihrer Studie weder im zitierenden Meinungsartikel noch im VfGH Erk V54/2014, dafür werden statistische Zahlen inkomplett und dadurch unrichtig wiedergegeben.
Ferner ist die absolute Zahl der Patientinnen und die absolute Zahl der regelmäßigen und bis zu zweimal jährlichen Routineuntersuchungen an sich um einiges höher als in vielen anderen Fächern der Medizin. Unklar ist, ob Patientinnen, auch wenn das Angebot an Vertragskassenärztinnen ausreichend wäre, bei diesen ihre Routineuntersuchungen tatsächlich lieber wahrnehmen würden.
Die Thematik ist komplex und könnte aber mit einer (auch mehrsprachigen) Mitgliederbefragung der gesetzlichen Krankenkassen sehr einfach gelöst werden, wobei hier größte Sorgfalt und Augenmerk auf die Auswahl und Formulierung der gestellten Fragen zu legen wäre und die Kriterien für die Auswertung der Fragebögen vorab wissenschaftlich festgelegt, von den Verantwortlichen abgestimmt und breit kundgetan und informiert werden sollte.
Nachdem Patienten im Gegensatz zu Patientinnen sehr wohl und unkompliziert idR aus vielen Kassenvertragsfachärzten wählen können, erfüllen die gesetzlichen Krankenversicherungen für ihre männlichen Krankenversicherten einen etwaig postulierten Anspruch bereits jetzt schon, und stehen mE nicht zur weiteren Diskussion.
5 Von Scheinargumenten, Scheinbegründungen und Präjudiz.
Höchstgerichtliche Entscheidungen, Sprüche bzw Erk haben präjudiziellen Charakter – vor allem für die untergeordneten Instanzen bzw aber auch für die weiteren Entscheidungen der Höchstgerichte selbst. Die ständige Rsp entwickelt sich fort und verlässt iS der Rechtsicherheit die Begründung bzw Argumentation bereits früher entschiedener Rechtsstreitigkeiten grds nicht (so leicht). Die einheitliche Rechtsanwendung ist wesentlich für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Rsp bei den Rechtsunterworfenen und sohin für den Rechtsfrieden.
In anderen Worten heißt dies, dass die einzelnen Urteile, Beschlüsse oder Erk der Höchstgerichte für ähnliche künftige Rechtsstreitigkeiten sehr wohl (wert-) maßstabsbildend und richtungsweisend sind, auch wenn sie ihnen grds eine rechtliche Verbindlichkeit fehlt. Die Erk sollen durch ihre ›präjudizielle normative‹ Wirkung die Rsp gleichschalten, dh die ständige Anwendung des Rechts – die ständige Rsp – vereinheitlichen, um die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Rechts bei ihren Rechtsunterworfenen zu gewährleisten. Zudem genießt der VfGH eine Sonderstellung. Der Verfassungsgerichtshof wird gem § 8 VfGG [41] als ›Behüter der österreichischen Verfassung‹ und als ›moralische Autorität‹ angesehen.
Nichtsdestotrotz bleiben Erk des VfGH Gesamtbeurteilungen von wenigen unabhängigen Richterinnen und Richter des VfGH, die gem Art 147 Abs 2 BV-G von der Bundesregierung, Nationalrat und Bundesrat vorgeschlagen werden: Erk sind ›Urteile von Menschen für Menschen‹; dh Erk dürfen nicht mit der Kelsen’schen Grundnorm gleichgesetzt werden, die einfach ausgedrückt, das idealisierte Maß einer absolut gerechten, obersten Norm darstellt, die außerhalb der Erkenntnis des Menschen liegt, aber ein Ideal ist, das es zumindest anzustreben gilt [42].
Recht wird von bestimmten auserkorenen (in einer Demokratie grds gewählten) Menschen mit ›gewisser Autorität‹ gemacht, wonach bestimmte andere Menschen ebenfalls mit ›gewisser Autorität‹ Recht sprechen. Recht soll, muss aber nichts mit Gerechtigkeit und Wahrheit gemein haben. Gerechtigkeit und Wahrheit sollen unabänderlich sein, während sich das von Menschen gemachte Recht ändert: einerseits durch Gesetze, die zB vom Parlament mit seinen 183 gewählten Abgeordneten beschlossen werden und andererseits durch die Judikate, insbesondere die Rsp der Höchstgerichte. Die einzelnen Judikate sind nicht ›absolut‹, dh der Weisheit letzter Schluss, sonst würde sich die ständige Rsp begrifflich ja auch nicht fortentwickeln.
Für die einzelnen Rechtsunterworfenen ist aber bereits die höchstgerichtliche Judikatur zumeist unabänderlich. Sehr oft scheint es eine ›gewisse Schützenhilfe‹ von Außen zu benötigen, dh unionsrechtliche Judikatur oder Gesetzesänderungen, um eine Neubeurteilung eines bestimmten Sachverhaltes zu ermöglichen. Ein konkretes Beispiel hierfür: ursprünglich hieß es nach OGH Rsp, dass »die Vertretung eines nicht mehr bestehenden Rechtssubjektes schon begrifflich ausgeschlossen ist, dh dass Vertretungsrecht eines Bewohnervertreters mit dem Tod erlöschen muss« [43] und perpetuierte sich für andere Personenkreise wie Patientenanwälte und Hinterbliebene über mehr als ein Jahrzehnt fort. Die Aufklärung der Umstände, die während einer Beschränkung zum Tode eines Patienten bzw Patientin geführt haben, scheiterte eben an dieser höchstgerichtlichen Rsp. Der OGH versagte die Beschwerdelegitimation, bis dies im Laufe der Jahre va auf Basis des § 2 EMRK und ständiger Rsp des EGMR [44], [45] – aus heutiger Sicht verständlicherweise – relativiert und faktisch aufgehoben wurde. Selbstverständlich besteht ein legitimes Interesse, den Tod eines beschränkten Patienten bzw Patientin iS eines allgemeinen und individuellen Rechtsschutzinteresses zu klären. Die Aufklärung des Todes bzw Verletzungen iS des Art 2 EMRK dürfen nicht formal an einer nicht zugesprochenen Nicht-Beschwerdelegitimation bzw Nicht-Parteistellung in einem Verfahren scheitern. Der Staat selbst sollte ein berechtigtes Interesse an Aufklärung solcher Fälle haben und nicht in Verdacht geraten, solche Fälle nicht aufklären zu wollen oder formale Hürden aufzubauen, um die Hinterbliebenen an der Geltendmachung der behaupteten Verletzung gem Art 2 EMRK zu hindern.
Solche Fälle zeigen, dass es den einzelnen Rechtsunterworfenen in den meisten Fällen schier unmöglich ist, gesprochenem höchstgerichtlichem Recht entgegenzuwirken, wie beispielsweise auch hier bei dem VfGH Erk V54/2014, obwohl es mE nach ›objektiven Maßstäben‹ tatsächlich gerechtfertigt wäre (siehe Anhang, Seite G).
Konkret in diesem Fall, wäre jedes innerstaatliche Rechtsmittel ausgeschöpft, obwohl mit Leichtigkeit nachgeprüft werden könnte, dass die als ›objektiv‹ angegebenen und argumentierten ›objektiven Gründe‹ gar nicht objektiv sind, sondern publizierte wissenschaftliche Daten zT unvollständig und dadurch unrichtig wiedergeben wurden (siehe oben und Anhang, Seite G). Daran würde auch eine noch so lange und sprachlich wohl ausgefeilte Gegenargumentation des VfGH nichts mehr ändern, sondern im Gegenteil den Eindruck erwecken, dass die höchste ›moralische Instanz‹ und ›Hüter der österreichischen Verfassung‹ unbeirrbar an seinen Sprüchen festhält, auch wenn diese an einer offensichtlich unrichtigen und nicht – wie eben postuliert – ›objektiven – Begründung‹ aufgehängt sind. Niemand würde von VfGH Richterinnen und Richtern Unfehlbarkeit, aber sehr wohl die menschliche Größe erwarten, auch im Nachhinein die eigene Begründung und das Ergebnis des Erk einer sachlichen Analyse zu unterwerfen und ggf zu ändern und ›Recht zu sprechen‹ [46].
Es darf mE der Eindruck nicht erweckt werden, dass der VfGH versucht hat, diese wichtige gleichstellungspolitische Frage eben nicht als solche gleichstellungspolitische Frage zu betrachten und zu würdigen, sondern versucht hat, das Erk auf rationale, wissenschaftliche, dh ›objektive Gründe‹ zurückzuführen und zu begründen. Dies wäre grds legitim und auch, wenn machbar, mE sicherlich zu bevorzugen. Nur ist es leider mit den zitierten Arbeiten sachlich eigentlich nicht möglich.
Dabei wären ›objektive Gründe‹ gar nicht notwendig, da doch einige wenige Grunddaten ganz alleine für sich sprechen und ein gleichstellungspolitisches Vorgehen mehr als rechtfertigen würden: Es ist beispielsweise unbestritten, dass die Kassenplanstellen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe überwiegend mit Vertragsfachärzten besetzt sind, dass pflichtversicherten Patientinnen je nach Sprengel sogar keine Wahlmöglichkeit, zwischen Ärztin und Arzt zu wählen, ›offen‹ steht bzw Anfahrtswege zT (unzumutbar) lang sind. Bis vor kurzem waren in vielen Bundesländern nur einzelne Kassenplanstellen mit Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe besetzt bzw in Kärnten sogar keine einzige.
Solche Zahlen würden beispielsweise (1) eine Quotenregelung, die um vieles strenger wäre als die derzeitige Reihungskriterien-VO ist, mit Leichtigkeit empfehlen lassen und eine Diskussion über die aus vielerlei Gründen (siehe oben, Kapitel 2 und 3) unbestrittenen Reihungskriterien-VO vermindern helfen.
Andererseits würden solche Zahlen (2) von den gesetzlichen § 2-Kassen eine Urabstimmung/Mitgliederbefragung ihrer weiblichen Pflichtversicherten einfordern, um in einer repräsentativen, österreichischen Studienkohorte ihrer weiblichen Pflichtversicherten diese Frage und Bedürfnisse zu ›objektivieren‹ und nicht auf geringe Fallzahlen aus angloamerikanischen Studien mit zT anderen Studienzielsetzungen, anderen Gesundheitssystemen und anderem soziokulturellen Hintergrund zurückgreifen zu müssen. Der wissenschaftliche Vergleich angloamerikanischer Studien mit dem österreichischen Sachverhalt gestaltet sich – wenn überhaupt möglich – ohnehin nur sehr schwierig. Außerdem wäre es nicht notwendig, unionsrechtliches Sekundärrecht für andere Berufe wie die Hebammen in Großbritannien zum Vergleich heranzuziehen [47]. Das österreichische und das britische Gesundheitssystem als auch die Ausbildung und der Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich von Hebammen und Fachärztinnen und –ärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe unterscheiden sich maßgeblich, auch wenn dies für manche grundrechtliche Fragen vielleicht nicht von Betracht scheint, kann es sehr wohl für die inhaltliche Gesamtbeurteilung eines Sachverhalts relevant sein.
Wie auch immer, auch dieses VfGH Erk V54/2014 hat bereits in dem vorliegenden Fall und wird in einer Vielzahl weiterer ähnlicher Fälle, in denen dieses Erk V54/2014 (passagenweise) zur argumentativen Untermauerung zitiert werden wird, seine Wirkung entfalten. Die Frage ist, ob dies an sich ›richtig‹ ist oder ob dies an sich ›gerecht‹ ist, was ein richterliches Urteil an sich ›tatsächlich wert‹ ist, wenn es auf unrichtiger Interpretation und Beweiswürdigung beruht?
Stellen Sie sich vor, – verzeihen Sie die Polemik – Sie würden zu lebenslanger Haft verurteilt, weil jeder einzelne Beweis gegen Sie ausgelegt und verwendet wird, Sie aber, wenn die Beweise nur richtig, dh objektiv, betrachtet würden, freigesprochen werden müssten! Ist es dann rechtsstaatlich in Ordnung, dass man keinen Einspruch mehr erheben bzw die Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen darf, nur weil formal keine Mittel zulässig sind? Oder wird die Rechtssicherheit an einer ›vermeintlichen Unfehlbarkeit‹ von höchstgerichtlichen Autorität und nicht an der höchstgerichtlichen Autorität selbst angeknüpft?
Rechtsquellenverzeichnis
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- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) BGBl Nr 1/1930 idF BGBl I Nr 194/1999 idf BGbl I Nr 102/2014
- Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011 BGBl I Nr 111/2010 idF BGBl I Nr 50/2012.
- Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) RGBl Nr 217/1896 idF BGBl I Nr 34/2015.
- Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) BGBl Nr 85/1953 idF BGBl I Nr 23/2015.
- Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung), BGBl. II Nr. 487/2002 idF BGBl. II Nr. 239/2009.
- Richtlinien der Ärztekammer für Salzburg (ÄKS) und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) für die Auswahl der VertragsärztInnen für Allgemeinmedizin und VertragsfachärztInnen sowie für Vertragsgruppenpraxen und GesellschafterInnen von Vertragsgruppenpraxen, endg, vom 01.10.2013.
- Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) BGBl Nr 85/1953 idF BGBl I Nr 23/2015.
- VO (EU) 1147/2011 der Kommission vom 11.11.2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen, ABl L 2011/294, 7.
Literaturverzeichnis
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Judikaturverzeichnis
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- EuGH 08.11.1983, 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich.
- OGH 31.01.1995, 5 Ob 503/95.
- VfGH 24.06.1985, V7/84.
- VfGH 09.12.2014, V54/2014.
Abkürzungsverzeichnis
ÄK Ärztekammer; Anm Anmerkung; ÄrzteG Ärztegesetz; ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz; BVA Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter; B-VG Bundesverfassungsgesetz; bzw beziehungsweise; dh das heißt; EMRK Europäische Menschenrechtskonvention; EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Erk Erkenntnis; ggü gegenüber; grds grundsätzlich; GlBG Gleichbehandlungsgesetz; idR in der Regel; idS in diesem Sinne; ieS im engeren Sinn; iF in Folge; iS im Sinne; iW im Wesentlichen; iwF in weiterer Folge; LÄK Landesärztekammer; LG Landesgericht; mE meines Erachtens; mW meines Wissens; OECD Organisation for Economic Co-operation and Development; ÖKZ Österreichische Krankenhauszeitung; Reihungskriterien-VO Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung), BGBl. II Nr. 487/2002 idF BGBl. II Nr. 239/2009. Richtlinien der LÄK Salzburg Richtlinien der Ärztekammer für Salzburg (ÄKS) und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) für die Auswahl der VertragsärztInnen für Allgemeinmedizin und VertragsfachärztInnen sowie für Vertragsgruppenpraxen und GesellschafterInnen von Vertragsgruppenpraxen, endg, vom 01.10.2013. Rsp Rechtsprechung; ua unter anderem; uU unter Umständen; VfGH Verfassungsgerichtshof; VfGG Verfassungsgerichtshof-Gesetz; VO Verordnung; zB zum Beispiel; zT zum Teil.
Anhang
Die Abstrakte sind in der weltweiten, frei zugänglichen wissenschaftlich-medizinischen Datenbank MEDLINE bzw. PUBMED unter http://www.ncbi.nlm.nih.gov frei zugänglich.
I.
Bertakis/Helms/Callahan/Azari/Robbins, The influence of gender on physician practice style. Med Care (1995) 407.
Abstract
As more women enter medicine, intriguing questions arise about how physician gender impacts practice style. To measure this influence in primary care encounters, 118 male and 132 female adult new patients, having no stated preference for a specific physician, were randomly assigned to university hospital primary care residents, and their initial encounters were videotaped. Forty-eight male and 33 female physicians participated. Patient health status was assessed before the visit with the Medical Outcomes Study Short-Form General Health Survey. Physician practice style was evaluated by using the Davis Observation Code to analyze videotapes of each initial visit. Patient satisfaction with medical care was assessed with satisfaction questionnaires. Contrary to prior reports, the difference between male and female physicians in total time spent with patients was small and statistically insignificant, and diminished further when controlling for patient gender and health status. Female physicians, however, were observed to engage in more preventive services and to communicate differently with their patients. These differences in practice style appear to explain partially the observed higher patient satisfaction scores for female physicians. This study underscores the importance of careful measurement and control of potential confounding factors in clarifying the impact of physician gender on practice style.
II.
Howell/Gardiner/Concato, Do women prefer female obstetricians? Obstetrics and Gynecology (2002) 1031.
Abstract
OBJECTIVE: To investigate gender preferences for obstetricians in a hospital setting and to examine its relationship to patient satisfaction.
METHODS: Using methods of qualitative analysis, we interviewed a convenience sample of 67 obstetric patients during their postpartum hospital stay, asking open-ended questions about gender preferences of health care providers and satisfaction with health care.
RESULTS: Overall, 58% of patients (n = 39) had no preference for physician gender, 34% (n = 23) preferred female physicians, and 7% (n = 5) preferred male physicians. Physicians‘ interpersonal style, communication style, and technical expertise were considered important characteristics by patients. Although most patients had no preference for physician gender, the majority of patients preferred a female nurse. Patient satisfaction scores were not associated with physician gender.
CONCLUSION: Our study found that a majority of women did not prefer a female obstetrician. Our results suggest that physician gender is less important to patients than other physician characteristics.
III.
Lurie/Slater/McGovern/Ekstrum/Quam/Margolis, Preventive care for women. Does the sex of the physician matter? New England Journal of Medicine (1993) 478.
Abstract
BACKGROUND: Emphasis on ensuring women’s access to preventive health services has increased over the past decade. Relatively little attention has been paid to whether the sex of the physician affects the rates of cancer screening among women. We examined differences between male and female physicians in the frequency of screening mammograms and Pap smears among women patients enrolled in a large Midwestern health plan.
METHODS: We identified claims for mammography and Pap tests submitted by primary care physicians for 97,962 women, 18 to 75 years of age, who were enrolled in the health plan in 1990. The sex of the physician was manually coded, and the physician’s age was obtained from the state licensing board. After identifying a principal physician for each woman, we calculated the frequency of mammography and Pap smears for each physician, using the number of women in his or her practice during 1990 as the denominator. Using unconditional logistic regression, we also calculated the odds ratio of having a Pap smear or mammogram for women patients with female physicians as compared with those with male physicians, controlling for the physician’s and the patient’s age.
RESULTS: Crude rates for Pap smears and mammography were higher for the patients of female than male physicians in most age groups of physicians. The largest differences between female and male physicians were in the rates of Pap smears among the youngest physicians. For the subgroup of women enrolled in the health plan for a year who saw only one physician, after adjustment for the patient’s age and the physician’s age and specialty, the odds ratio for having a Pap smear was 1.99 (95 percent confidence interval, 1.72 to 2.30) for the patients of female physicians as compared with those of male physicians. For women 40 years old and older, the odds ratio for having a mammogram was 1.41 (95 percent confidence interval, 1.22 to 1.63). For both Pap smears and mammography, the differences between female and male physicians in screening rates were much more pronounced in internal medicine and family practice than in obstetrics and gynecology.
CONCLUSIONS: Women are more likely to undergo screening with Pap smears and mammograms if they see female rather than male physicians, particularly if the physician is an internist or family practitioner.
Anmerkung:
eine solche Schlussfolgerung ist aber sehr einseitig, wie in den zahlreichen Kommentaren zu dieser Arbeit ausgeführt wird: es ist nämlich sehr wohl plausibel, dass die klinische Sicherheit der Ärztinnen und Ärzte sehr wohl direkt mit der Anzahl weiterführender Untersuchungen (wie Gebärmutterhals-Abstrichen und Mammografien) korreliert [1]. Außerdem ist es klar, dass in einem angloamerikanischen Gesundheitssystem, das nicht wie das österreichische Gesundheitssystem auf dem Solidaritätsprinzip und Pflichtversicherungsprinzip beruht, umso mehr auch die Kosten, eine Untersuchung zu machen oder nicht, in die wissenschaftliche Analyse miteinfließen müssen.
Ferner sind gynäkologische Untersuchungen in Österreich mehr oder weniger Fachärztinnen und Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorbehalten. In den USA wird die gynäkologische Untersuchung sehr wohl oft von Allgemeinmedizinern und Allgemeinmedizinerinnen und Fachärzten und –ärztinnen für Innere Medizin durchgeführt [2],[3].
Ferner zeigen Lurie et al in einem author’s reply selbst die Limitationen ihrer Studie auf [4].
IV.
Plunkett/Kohli/Milad, The importance of physician gender in the selection of an obstetrician or a gynecologist, Am J Obstet Gynecol (2002) 926.
Abstract
OBJECTIVE: The purpose of this study was to determine the importance of gender in the selection of an obstetrician or a gynecologist.
STUDY DESIGN: At a university-based hospital, 46 patients after delivery and 79 patients after gynecologic surgery who had selected their physician within the previous year were interviewed to determine the importance of physician gender in the selection of an obstetrician or gynecologist. Chi-square test, Fisher exact test, and the Student t test were used for statistical analysis.
RESULTS: Of the 125 women who were surveyed, 52.8% of the women preferred a female physician, 9.6% of the women preferred a male physician, and 37.6% of the women stated no gender preference, with no significant difference between the obstetric and gynecologic groups. The groups were similar with respect to ranking the importance of gender; 24.8% of the women who were interviewed considered gender to be one of the 3 most important factors in the selection of a physician. When participants were asked to choose gender over physician experience, bedside manner, or competency, gender was selected by 12%, 10.4%, and 0.8%, respectively, with no significant differences between the groups.
CONCLUSION: For most women, physician gender is not of primary importance in the selection of an obstetrician or gynecologist.
[1] Merrithew, Comment on: Preventive care for women. Does the sex of the physician matter? New England Journal of Medicine (1994) 215.
[2] Gimpelson, Comment on: Preventive care for women. Does the sex of the physician matter? N Engl J Med (1994) 216.
[3] Lurie/Slater/McGovern/Ekstrum/Quam/Margolis, New England Journal of Medicine (1993) 478.
[4] Lurie/Margolis/Slater, Comment on: Preventive care for women. Does the sex of the physician matter? New England Journal of Medicine (1994) 216.
***
Literatur (für Homepage-Veröffentlichung)
Die Literatur wurde hier nochmals für die Veröffentlichung in diesem Beitrag geordnet. Die Rechtsquellen, juristischen und medizinischen Arbeiten und Kommentare wurden nach der Reihenfolge ihres Auftretens im Text hier nochmals angeführt.
1 VfGH 09.12.2014, V54/2014.
2 Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung), BGBl II Nr 487/2002 idF BGBl II Nr 239/2009.
3 Schuchter/Krumpl-Ströher, Geschlechtsspezifische Medizin. Männer in der Gynäkologie, Frauen in der Urologie, ÖKZ (2002) 39.
4 Bertakis/Helms/Callahan/Azari/Robbins, The influence of gender on physician practice style. Med Care (1995) 407.
5 Howell/Gardiner/Concato, Do women prefer female obstetricians? Obstetrics and Gynecology (2002) 1031.
6 Lurie/Slater/McGovern/Ekstrum/Quam/Margolis, Preventive care for women: Does the sex of the physician matter? New England Journal of Medicine (1993) 478.
7 Plunkett/Kohli/Milad, The importance of physician gender in the selection of an obstetrician or a gynecologist, Am J Obstet Gynecol (2002) 926.
8 Howell/Gardiner/Concato, Obstetrics and Gynecology (2002) 1031.
9 Bertakis/Helms/Callahan/Azari /Robbins, Med Care (1995) 407.
10 Schuchter/Krumpl-Ströher, ÖKZ (2002) 39.
11 Bergmeister/Blöchl-Daum/Druml/Ellmeier/Freissmuth/Grimm/Herold/Leitner/Müller/Pleiner-Duxneuner/Singer/Stockinger/Wolzt, Good Clinical Practice: Ethik in Wissenschaft und Forschung. Richtlinien der Medizinischen Universität Wien (2013) 28.
12 Kelsen, Die Interpretation als Erkenntnis- oder Willensakt, in Jaestaedt (Hrsg), Reine Rechtslehre: Studienausgabe der 1. Auflage 1934 (2008) 107.
13 Howell/Gardiner/Concato, Obstetrics and Gynecology (2002) 1031.
14 Howell/Gardiner/Concato, Obstetrics and Gynecology (2002) 1031.
15 Abgesehen von der forensisch-gynäkologischen Untersuchung von Vergewaltigungsopfern, wobei dies keine ›Routine-Untersuchung‹ ieS ist, sondern eine Ausnahmesituation darstellt.
16 Persönliche Erfahrung des Autors und berichtete persönliche Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten, aber auchmuslimischen Patientinnen.
17 Auch eine extensive Medline Recherche http://www.ncbi.nlm.nih.gov blieb zuletzt erfolglos, zuletzt 14.06.2015 abgefragt.
18 Tosun, Kulturelle und religiöse Aspekte in der Patientenbetreuung, Journal für Urologie und Urogynäkologie (2013) 19.
19 Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Kriterien für die Reihung der ärztlichen und zahnärztlichen BewerberInnen um Einzelverträge mit den Krankenversicherungsträgern (Reihungskriterien-Verordnung), BGBl II Nr 487/2002 idF BGBl II Nr 239/2009.
20 Richtlinien der Ärztekammer für Salzburg (ÄKS) und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) für die Auswahl der VertragsärztInnen für Allgemeinmedizin und VertragsfachärztInnen sowie für Vertragsgruppenpraxen und GesellschafterInnen von Vertragsgruppenpraxen, endg, vom 01.10.2013.
21 VfGH 24.06.1985, V7/84.
22 Das Protokoll der mündlichen Verhandlung beim VfGH konnte der Autor ebenfalls nicht einsehen.
23 Es wird zT eine erhebliche Punkteanzahl für die Kategorie ›fachliche Qualifikation‹ aus diversen Zusatzkursen vergeben, denen viele Ärztinnen und Ärzte auch die im ÄrzteG vorgeschriebene wissenschaftliche Grundlage ärztlichen Handelns absprechen (zB Diplom für Neuraltherapie, für Akupunktur, für manuelle Medizin usw) bzw die Wertigkeit nicht sehen (Diplom für Kurortemedizin usw).
24 VfGH 09.12.2014, V54/2014.
25 Statistik Austria, Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2013 (2014).
26 Literatur beim Verfasser.
27 VO (EU) 1147/2011 der Kommission vom 11.11.2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 zur Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit bezüglich des Einsatzes von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen, ABl L 2011/294, 7.
28 Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat über den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen, KOM(2010) 311 endg, vom 15.06.2010, 65.
29 Plunkett/Kohli/Milad, The importance of physician gender in the selection of an obstetrician or a gynecologist, Am J Obstet Gynecol (2002) 926.
30 Schuchter/Krumpl-Ströher, ÖKZ (2002) 39.
31 Dh aber nicht, dass der Verfasser dieses Beitrags Geld als wesentliche Triebfeder, Gynäkologe (oder Gynäkologin) zu werden, sieht. Für viele Ärztinnen und Ärzte sind aber neben dem grundsätzlichen Interesse für eine Fachdisziplin auch die Verdienstmöglichkeiten für die Auswahl eines bestimmten Fachs entscheidend.
32 Digito-rektale Untersuchung: ist eine sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung, bei der idR ein behandschuhter Finger mit Vaseline bestrichen in den After der Patientin oder des Patienten eingeführt wird und insgesamt um 360 Grad gedreht wird, um den Enddarm über dem Schließmuskel abzutasten. Diese Stelle ist eine Prädilektionsstelle für das sehr häufige Rektumkarzinom. Diese einfache klinische Untersuchung erlaubt eine sehr frühe Erkennung bzw lebensrettende Behandlung und greift selbstverständlich in die Privat- und Intimsphäre von Menschen ein. Bei Männern kann zusätzlich nach vorne hin ein Tastbefund der Prostata erstellt werden. Bei der urologischen Untersuchung gilt jedoch die ebenfalls teilweise von vielen Patienten als ›erniedrigend‹ empfundene Knie-Ellenbogen-Lage als Goldstandard.
33 Erste Monatsblutung.
34 Nächtlicher unwillkürlicher Samenerguss in der Pubertät, wobei die ersten Samenergüsse die Reife des Hodens anzeigen.
35 Schuchter/Krumpl-Ströher, ÖKZ (2002) 39.
36 Plunkett/Kohli/Milad, Am J Obstet Gynecol (2002) 926.
37 Plunkett/Kohli/Milad, Am J Obstet Gynecol (2002) 926.
38 Schuchter/Krumpl-Ströher, ÖKZ (2002) 39.
39 Schuchter/Krumpl-Ströher, ÖKZ (2002) 39.
40 Dies ist ebenso ein gängiges Vorurteil, dass den Autorinnen des ÖKZ Meinungsartikels als Ärztinnen sicher bekannt ist. Dieses Vorurteil ist – wie für Vorurteile paradigmatisch – durch nichts haltbar bzw objektivierbar.
41 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) BGBl Nr 85/1953 idF BGBl I Nr 23/2015.
42 Kelsen, (2008) 74.
43 OGH 31.01.1995, 5 Ob 503/95.
44 EGMR 27.09.1995, 17/1994/464/545, McCann/Vereinigtes Königreich.
45 EGMR 09.10.1997, 86/1996/705/897, Andronicou und Constantinou/Zypern.
46 Auch wenn dies ex lege nicht vorgesehen ist. Dies bedeutet mE ja nicht, dass dies grds nicht möglich wäre.
47 EuGH 08.11.1983, 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich.
Geburtstag
Ich war noch niemals in Paris. Vor knapp einem Jahr reisten meine Familie und ich nach Paris. Die Reise […]
Ein altes Sprichwort empfiehlt, die Feste zu feiern, wie sie fallen. Im übertragenen Sinn bedeutet dies, dass wir alle […]
Es war nicht irgendwie, irgendwo, irgendwann, als alles begann, sondern vor genau 50 Jahren am 29. Juni 1973 um […]
Kunst | arts
Über Verschwörungstheorien und Weltraumherpes…
Das Universum ist für unsere Begriffe unendlich weit.
Trotz unendlich vieler Galaxien, Sterne, Sonnensysteme und Planeten scheint es aber nur auf der Kinoleinwand und in der Science Fiction – Literatur nahezu überbevölkert und oftmals mitunter in großen Sternenkriegen – Star Wars – schwer umkämpft.
Natürlich ist es aber denkbar, dass irgendwo da draußen – außerhalb unserer Erde – außerirdisches Leben existiert.
Wir Menschen brauchen uns aber vor intelligenten außerirdischen Lebensformen – Aliens – nicht zu fürchten, da wir selbst unser größter Feind sind und die Aliens sicherlich nichts mit uns zu tun haben wollen. Wir Menschen wären den Aliens schlichtweg zu dumm. Strunzdumm.
Wären die Aliens technisch in der Lage Galaxien zu durchkämmen, um nach Nahrung, Rohstoffen oder neuen Lebensräumen zu suchen, hätten sie die Erde schon längst mit Leichtigkeit erobert und uns Menschen versklavt oder ausgerottet. Dass wir bis heute der Alien-Invasion standgehalten haben, verdanken wir Menschen einer riesengroßen Portion Glück, wie in den Filmen Mars attacks! oder Independence Day zu sehen war, und auch Helden, die sich mit Scharfsinn, Mut und Tatkraft den feindlichen Außerirdischen entgegengestellt haben. Zur Erinnerung: Bereits in den 1930er Jahren und später auch in einem Remake 1980 hat Flash Gordon die Erde vor der Invasion des bösen Ming gerettet.
***
Scherz beiseite. Da viele Menschen glauben, dass Aliens bereits die Erde früher besucht haben oder heute noch regelmäßig besuchen bzw. bereits schon lange unter uns sind, seien hierzu mehrere Schlussfolgerungen angeführt:
- Nein, es gibt keine Aliens und wir sind alleine im großen weiten Universum, auch wenn viele an die Existenz von Aliens glauben.
- Ja, es gibt Aliens, aber diese leben dermaßen weit weg auf ihrem eigenen Planeten, sodass sie trotz überlegener Technik in den nächsten tausend Erdenjahren nicht in unsere Nähe kommen werden.
- Ja, es gibt Aliens und diese kommen regelmäßig auf die Erde, wie zahlreiche UFO-Sichtungen und Erfahrungsberichte von Aliens entführter Menschen bezeugen. Unklar bleibt, ob die Aliens mit kleinen Expeditionsteams auf die Erde kommen, um uns Menschen in unserem Habitat Erde ungestört zu erforschen, oder ob sie mit kleinen Stoßtrupps eine Invasion oder vielleicht sogar eine friedliche Landung vorbereiten.
- Ja, es gibt Aliens und unsere Regierungen wissen davon, aber verheimlichen dies vor der Öffentlichkeit, um keine Massenpanik und Massenhysterie auszulösen. Vielleicht stimmen ja auch die Gerüchte und die amerikanische Regierung hat wirklich einen Aliens-Stoßtrupp in Roswell, New Mexico abgefangen und an den Aliens zwecks Abschreckung ein Exempel statuiert und die Aliens in Formalin eingelegt und Bilder davon an den deren Heimatplaneten gesendet.
- Ja, es gibt Aliens und diese leben schon lange unter uns. Ja, Sie leben | They live. Die Aliens haben sich angepasst und sind für uns schon lange nicht mehr als Aliens erkennbar. Vor Jahrtausenden ließen sie sich noch als Götter verehren und prägten die Frühen Hochkulturen. Heute haben die Aliens Schlüsselpositionen in großen Konzernen und Regierungen inne und kontrollieren geschickt die öffentliche Meinung, um uns Menschen zu lenken und auszubeuten. Manchmal spielen die Aliens mit uns Menschen Krieg und schieben uns auf dem Erden-Spielbrett wie Schachfiguren hin und her und haben einfach nur Alien-Spass. Andererseits können die Aliens so auch die Größe der menschlichen Erden-Population regelmäßig im Zaum halten.
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Aliens.
***
Ich selbst glaube weder das eine noch das andere, wobei es auch völlig unwichtig ist, was bzw. woran ich glaube.
Jedenfalls brauche ich keine Verschwörungstheorien, die mir die Welt erklären und mich – dies ist Sinn und Zweck von Verschwörungstheorien – ohnmächtig und voller Zweifel zurücklassen.
Dies gilt für Aliens, Geheimbünde, die die Weltherrschaft anstreben, und sonstige Verschwörungsmythen. Verschwörungstheorien sind für Einfältige und (leicht) Paranoide. Verschwörungstheorien sind für Einfältige, die sich von jenen, die Verschwörungstheorien verbreiten, manipulieren und lenken lassen wollen, weil sie selbst nicht bereit sind nachzudenken. Sie marschieren lieber aus vermeintlich freien Stücken gleichgeschalten im Steckschritt für die höheren Ideen eines anderen Menschen, von dem sie glauben, dass er es besser weiß bzw. besser wissen muss.
***
Es braucht keine Verschwörungstheorien, sondern nur die Fähigkeit und den Willen komplexe Zusammenhänge in gesellschaftlichen Systemen und globalen Machtgefüge, deren Mechanismen und Mitteln, erkennen zu wollen.
In der Tat war es für einzelne Menschen aber noch nie so leicht, dermaßen viele Menschen so gezielt, zu beeinflussen und damit zu „lenken“, wie dies durch die Sozialen Medien | Social Media heute möglich (geworden) ist. Die Sozialen Medien | Social Media sind ein Instrument, mit der gezielt die öffentliche Meinung beeinflusst werden kann und so Macht und Geld vermehrt werden können. Sozialen Medien | Social Media können als besonders raffiniertes, weil subtiles Herrschaftsinstrument eingesetzt werden.
Es liegt in der Natur der Sache, dass mächtige Menschen, große Konzerne oder Staaten versuchen, ihre eigene Macht auszubauen und zu festigen, und versuchen, ihren Reichtum zu vermehren. Die Mächtigen dieser Welt haben sich schon immer untereinander abgesprochen und Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, so wie sich unsereins mit Freunden/innen trifft, um über dieses und jenes zu sprechen, oder Geschäftsleute bei einem Geschäftsessen Geschäftliches besprechen, das Dritte nicht zu interessieren hat. Dies ist nichts Besonderes. Dies hat nichts, rein gar nichts mit einem höheren geheimen Plan einer höheren geheimen Macht zu tun, die uns Menschen für ihre Zwecke zu manipulieren und kontrollieren versucht.
***
Es liegt in der menschlichen Natur, dass die Mächtigen dieser Welt alle nach noch mehr Macht streben, weswegen sie versuchen, mächtiger als andere Mächtige zu sein, und deswegen konkurieren und versuchen sich gegenseitig auszubooten. Einen diktatorischen Alleinherrscher, der alle Menschen, und damit auch sie selbst beherrscht, würden die Mächtigen nie akzeptieren. Mächtige wollen selbst herrschen und nicht beherrscht werden. Sie ermorden den Cäsar.
***
Ich darf aus meiner bisherigen Erfahrung und bisher veröffentlichten Daten annehmen, dass Aliens in meinem Menschenleben außerhalb des Films und der Literatur keine wesentliche Rolle mehr spielen werden, auch wenn dies nicht der Mehrheitsmeinung – dem Mainstream – entsprechen sollte. Die größte Gefahr für uns Menschen geht nicht von Aliens, sondern von Menschen aus, die sich wie blutrünstige und nach Macht lüsternde Aliens verhalten.
Und ja, ich bin fest davon überzeugt, dass selbst wenn Aliens knapp in unsere Nähe kämen, diese noch rechtzeitig einen großen Bogen um unseren blauen Planeten machen würden, um ja nicht mit uns Menschen in Berührung zu kommen. Nie und nimmer würden Außerirdische uns Menschen angreifen und versuchen die Erde zu besetzen. Einmal doch notgelandet würden sich die Aliens selbst das Leben nehmen oder so rasch wie möglich das Weite suchen. Zu groß wäre ihre Angst vor Ansteckung. Denn einmal mit der Dummheit von uns Menschen infiziert, würde unsere Dummheit wie Herpes-Viren stets in ihrem befallenen Organismus bleiben und darauf warten immer wieder aktiviert zu werden und ausbrechen zu können.
Ja, ich bin fest überzeugt, dass unsere menschliche Dummheit ansteckend ist. Unsere Dummheit ist wie Weltraumherpes.
Und da ich das alles nicht belegen oder gar beweisen kann, sage ich in Manier der anti-sozialen Medien | anti-social media,
- dass es sich hierbei um meine Meinung handelt,
- dass ich mir meine Meinung nicht verbieten lassen muss,
- dass meine Meinung akzeptiert werden muss, egal wie blöd und verrückt diese sein mag.
- dass dies nicht nur um meine Meinung, sondern alternative Fakten sind, auch wenn ich weiß, dass der Begriff alternative Fakten unlogisch und dämlich ist.
- Ich darf schließlich glauben und meinen, was ich will. Ich darf unbeirrbar an Dingen festhalten, auch wenn diese noch obstrus sind und irreal scheinen. Schließlich handelt es sich nur um (m)eine Meinung, die mir niemand wegnehmen kann und darf.
So sehr wir Menschen unter unserer Dummheit und Ignoranz selbst leiden, so sehr haben sie uns vielleicht vor einem Angriff technisch haushoch überlegener Extra-Terrestrials bewahrt.
Ihr
fahmy.blog
P.S. die zahlreichen Links führen zu weiterführenden Informationen zu diversen Science-Fiction Filmen bis hin zu Erich von Däniken und zum Skandal von Cambridge Analytica.
Kunst, KI, Medizin und Müll
arts, AI, medicine and trash
Kunst, KI, Medizin und Müll haben viel mehr gemeinsam, als viele Laien glauben möchten. Dies gilt nicht nur für die KI – die Künstliche Intelligenz – in der deutschen Sprache, sondern auch für AI – Artificial Intelligence – im Englischen und sicher jeder anderen Sprache auch. Denn das Internet und unsere Datenbanken gleichen riesigen Müllhalden und Datenfriedhöfen.
Wer in den Computer Mist eingibt, wird Mist erhalten, auch wenn dieser durch die KI neu berechnet eindrucksvoll in schillernden Farben schön anzusehen und scheinbar gut gewählten Worten faszinierend echt erscheint.
Und ja, der von KI errechnete sprachliche Kauderwelsch erscheint mittlerweile oft besser und sinnvoller, als das tatsächlich Gemeinte, das viele Menschen tagtäglich von sich geben.
***
Ich bin seit jeher technikaffin. Ich habe mich stets gefreut, wenn mir Computer Arbeit abgenommen haben, wenn mir Computer mein Leben erleichtert haben.
Ich denke noch mit Schaudern an meine dutzenden Bewerbungsschreiben zurück. Diese hatte ich als junger noch frisch gebackener Arzt, mühsam mit der alten mechanischen Schreibmaschine meiner Eltern getippt – mechanisch ohne jede Elektronik und ohne Möglichkeit, Tippfehler einfach und unsichtbar zu korrigieren.
Ich hämmerte unablässig auf die Tastatur der alten mechanischen Schreibmaschine, um Buchstaben für Buchstaben fein säuberlich auf das Papier zu pressen. Ich musste einzelne Bewerbungsschreiben oft mehrmals tippen, bis sie endlich ohne Tippfehler waren. Ich erinnere mich noch an die Schmerzen in meinen Fingern. Ich hatte damals noch kein modernes Textverarbeitungsprogramm, das mir viel Zeit, Frust und Mühe erspart hätte. Ich hatte keinen PC. Mein alter Rechner war gut verstaut im Kasten.
***
Computer sind gut, wenn wir sie wie jedes Werkzeug auch sinnvoll einsetzen und keinen Unfug damit machen. Ich kann mit einem Hammer einen Nagel in die Wand einschlagen, um ein Bild aufhängen zu können, oder mit einem Hammer eine Scheibe einschlagen oder ein Auto demolieren. Mit Computern ist es nicht anders.
Mit KI wird es nicht anders sein.
***
KI wird uns sicher noch ungeahnte Chancen in allen denkbar möglichen Bereichen unseres Lebens eröffnen.
KI wird die Technik, die Medizin und hoffentlich die Forschung revolutionieren. Das ist gut so. Das wird gut sein.
Nichtsdestotrotz gilt für die KI wie für jedes Medikament in der Medizin auch, dass dort wo eine Wirkung ist, auch die Nebenwirkung nicht fern ist.
***
Ich habe keine Sorge in Zukunft arbeitslos zu sein. KI wird mich als Arzt – als Neurologen – noch lange nicht ersetzen können, denn KI kann Menschen weder angreifen noch begreifen. KI kann weder genau zuhören, assoziieren noch richtige Schlüsse ziehen, wobei hier ein ärztliches Anamnesegespräch gemeint ist und nicht die alltäglichen Sprachassistenten und Chatbots, die auf bestimmte Reizworte reagieren und bestimmte vorgefertigte Textschablonen präsentieren und vorgaukeln, zuzuhören und überlegte Antworten zu geben.
KI kann nur Daten berechnen und abgleichen. Dies macht die KI aber erstaunlich gut und sicher besser und schneller als wir Menschen dies je könnten. Nur hat dies nichts mit Denken zu tun. KI rechnet, aber denkt nicht.
***
KI wird ebenfalls noch eine gewisse Zeitlang benötigen, aus der immens großen Masse wissenschaftlicher Arbeiten in den wissenschaftlichen Datenbanken jene herauszufiltern, die tatsächlich bedeutungsvoll sind und zu unserem kollektiven Menschheitswissen beitragen und vor allem von jenen zu trennen, die nur des Publizierens wegen publiziert wurden. Interessenskonflikte von Publikationen jeder Art werden auch die Analyse der KI behindern, wie sie dies auch mit unserem menschlichen Denken tun.
Abgesehen davon limitiert der immense Datenmüll die Möglichkeiten der KI, genauso wie der Datenmüll viele Forscher und Forscherinnen in ihrem Denken behindert hat (und auch noch lange behindern wird), weil sie den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.
So gilt, dass Wissenschaft nichts anderes als der gegenwärtige Stand des Irrtums ist und dass Wissenschaft weder unumstößliche Erkenntnis noch Wahrheit sein kann.
Die Spreu vom Weizen zu trennen, den Datenbankmüll zu sortieren und zu verwerfen, wird eine der Hauptaufgaben in der näheren Zukunft sein, um KI nicht genau so fehlzuleiten wie uns Menschen. Wer Mist in den Computer eingibt, wird Mist erhalten. Und genauso wie intelligente Menschen duurch Blödsinn verblöden können, wird auch künstliche Intelligenz durch den Blödsinn, der dort und da im Internet zu finden ist, „verblöden“ können.
Ich habe aber keine Illusionen darüber, dass wir Menschen auch diese Chancen, die uns die KI oder Neudeutsch AI eröffnen, nicht nur nicht ergreifen werden, sondern ins peinlich, lächerlich Groteske ziehen werden, wie wir dies mit nahezu allen modernen Errungenschaften getan haben.
Wir Menschen haben bereits das Internet und Social Media in einen Hort von Fehlinformation, Katzenvideos und Pornografie verwandelt und werden dies in Zukunft mit KI noch schneller und vor allem noch blöder und dümmer fortführen, als wir uns das alle, je gedacht hätten.
Ihr
fahmy.blog
Offenlegung – Disclosures:
Dieser kurze Text stammt zur Gänze aus der Feder des Autors und wurde ohne jegliche KI erstellt. KI generierte Texte sind nicht anders als Plagiate.
Das Beitragsbild wurde vom Autor selbst fotografiert und mit einem Bildbearbeitungsprogramm nachbearbeitet.
Kunst
Ich hatte schon immer ein gewisses Faible für Kunst, für Künstler und Künstlerinnen. Ich wollte schon immer ein Künstler werden. Ich wollte immer schon ein Künstler sein.
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In der Schule lernte ich, dass Kunst ein Werk ist, das mit Fantasie und außerordentlichem Geschick, das heißt mit künstlerischem Können, geschaffen wird. Und dass Kunst wichtige Botschaften oder Gefühle zum Ausdruck bringen will, und auch sehr oft aufzeigen und provozieren will, um Aufmerksamkeit zu wecken und Bewusstsein zu schaffen.
Hierzu würde sich die Künstlerinnen und Künstler verschiedener Methoden wie dem Zeichnen, Malen, Bildhauerei, aber auch Musik, Tanz, Literatur und Architektur und vieles anderes mehr bedienen.
Kunst könne schön sein, müsse aber nicht schön sein. Denn wer sollte schon bestimmen dürfen, was als schön empfunden werden darf und was nicht? Schließlich leben wir in einer aufgeklärten Demokratie und nicht in einem totalitären Regime oder Autokratie, in der ein Diktator für uns alle bestimmt, welche Kunst als schön empfunden werden darf und was entartet ist. Außerdem ist Schönheit sehr subjektiv.
***
Nichtsdestotrotz suche ich schon lange nach einer allgemein gültigen und leicht verständlichen Definition von Kunst.
Die Definition von Kunst sollte von allen Menschen gleich verstanden werden und wenn möglich auch ein gleiches Empfinden auslösen.
Diese Definition sollte nicht nur das reine methodische künstlerische Können beinhalten, sondern auch das gewisse Etwas, das Menschen unter dem Begriff Kunst verstehen und empfinden, aber sehr oft nicht auszudrücken vermögen.
Wenn jemand mit dem Pinsel und Farben virtuos umgehen kann, heißt dies, dass jemand eben mit dem Pinsel virtuos umgehen kann, aber grundsätzlich bedeutet das nicht mehr. Ein handwerklich ausgezeichnet gefertigtes Werk muss noch lange kein Kunstwerk sein.
Pablo Picasso hätte es nicht besser sagen können:
„Es gibt den Maler, der die Sonne in einen gelben Fleck verwandelt. Es gibt aber auch den Maler, der mit Geschick und Kunst einen gelben Fleck zur Sonne macht.„ (Pablo Picasso, 1881 – 1973)
Nicht für die Schule, sondern für’s Leben lernen wir…
Und ja, ich musste hier natürlich viele Jahrzehnte nach meiner Schulzeit Pablo Picasso zitieren, da ich damals in der Oberstufe noch viel weniger über Picasso und den Kubismus verstanden habe als heute. Noch viel schlimmer – ich hatte mich über Picassos Bilder lustig gemacht und spottete, dass dies wenig mit Kunst zu tun hätte, dass solche Bilder selbst Kinder aufs Papier brächten.
Ich war von einigen Werken des Fotorealismus wie einem Selbstporträt von Chuck Close einem riesigen Aquarell, das kaum von einer Fotografie zu unterscheiden war, tief beeindruckt, als ich bei einem Museumsbesuch davor stand. Ähnlich ging es mir bei einem Gemälde von Don Eddy aus dem Jahr 1971. Ich war nicht imstande das Bild Eddys – ohne Titel – von einer Fotografie zu unterscheiden. Die Reflexionen in der blank polierten Felge des VW-Käfers waren wie echt: hyperreal.
Ich fing zu bewerten an und entwertete schließlich.
Ich verkannte Kunst. Ich sah Kunst nur im meisterhaften, virtuosen Vermögen, den Stift, den Pinsel – das Werkzeug – zu benutzen und stellte somit bestimmte Kunstrichtungen wie den Realismus, insbesondere den Fotorealismus über andere. Und habe damit auch die Kunst und Kreativität des Fotorealismus verkannt, dessen Ziel es nicht war, die bessere Kamera zu sein. Ich verstand gar nichts. Ich verstand nicht, dass der Fotorealismus an sich Ähnlichkeiten zum Höhlengleichnis von Platon hatte und die Frage aufgriff, ob unsere Realität vielleicht auch nur Illusion ist, wenn Bilder als Realität verkannt werden? jene Frage, die auch zwei Jahrzehnte später im Blockbuster The Matrix publikumswirksam verarbeitet wurde.
Ich machte mich lächerlich und erkannte dies nicht.
Mein Lehrer meinte damals lapidar, dass ich meine Meinung gut vertrete, dass dem nichts hinzuzufügen sei. Er würde mich aber eines bitten: wenn es so leicht wäre, wie Picasso zu zeichnen oder zu malen, solle ich ihm doch schnell ein Bild mit dem Titel „Liebespaar“ oder „Die Liebenden“ malen.
In den folgenden drei Wochen bis zum Abgabetermin löste sich meine vorgefasste Meinung über Picasso, den Kubismus und die Kunst im Allgemeinen in Luft auf. Ich versagte jämmerlich. Jedes Kindergartenkind hätte die Aufgabe besser erfüllt als ich. Ich genierte mich – wegen der Pinselstriche und wegen meiner Ignoranz Picasso, dem Kubismus und anderen gegenüber.
Ich kann mich noch gut an mein Bild erinnern, das ich nach 3 Wochen meinem Zeichenlehrer abgeben musste: es war lächerlich naiv. Es war scheußlich anzusehen. Mein Lehrer meinte damals nur, dass es ihm gar nicht so schlecht gefallen würde… und dass Bilder nicht wichtig sind, sondern nur dass wir durch die Bilder lernen…
***
Ich suche eine allgemein gültige Definition von Kunst ähnlich wie die Mathematik, die auf der ganzen Welt gleich ist und gleich verstanden wird. Schließlich sind eins und eins überall und egal in welcher Sprache zwei und nicht drei. Ich verstand schon in der Schule Mathematik als universelle Sprache der gesamten Menschheit und nicht Esperanto. Ich wurde belehrt, dass Zahlen keine Buchstaben sind und dass Menschen sich mit Mathematik nicht verständigen können, weil Zahlen keine Sprache machen.
Als ich meinte, dass Zahlen und vor allem Geld – die primitivste Form von mathematischem Allgemeinwissen – auf der ganzen Welt gleich verstanden werden, wurde ich belächelt, eigentlich ausgelacht.
Wie auch immer, ich selbst finde Kunst in jeder Form inspirierend, auch wenn mir viele Werke nicht gefallen. Trotzdem kann ich aber meine Gefühle und Vorstellungen, die der Begriff Kunst in mir auslöst, nicht wirklich so beschreiben, dass bei meinem Gegenüber die gleichen Gefühle und Vorstellungen geweckt werden wie bei mir. Das ist sicher nur deswegen so, weil ich bis heute nicht weiß, was Kunst ist bzw. was für uns Menschen der größte gemeinsame Nenner für Kunst ist.
Meine Vorschläge wären:
- Kunst ist künstlich Erschaffenes, nicht natürlich Entstandenes.
- Kunst ist künstlich Erschaffenes, das heißt von Menschenhand geschaffen.
- Kunst ist was kaum jemand sonst zu schaffen vermag.
Eins, zwei oder drei, oder doch eine ganz andere, viel bessere Definition?
Ich bin auf neue Vorschläge – auf Ihre Vorschläge – gespannt.
Ihr
fahmy.blog
P.S.
Die beiden Selbstporträts sind an sich bereits 2012 mit meiner Kompaktkamera entstanden, wurden von mir aber erst jetzt 2023 überarbeitet. Reiner Pragmatismus und der Datenschutz lassen mich auf Fotos von mir selbst – Neudeutsch Selfies – zurückgreifen, um nicht die Rechte anderer zu verletzen.
P.P.S.
Und nur um es nochmals gesagt zu haben, ich wollte schon immer Künstler werden, obwohl ich bis heute nicht weiß, was Kunst genau ist, und mein Talent mit der Lupe gesucht werden muss.
DIY – do it yourself
Selbstverständlich ist auch das Logo selbst gemacht. Um das Rätsel und etwaige Symbolik um das Logo gleich vorweg zu aufzulösen, sei hier Folgendes angeführt:
Mein Logo soll ohne Schnörkel und sehr einfach ein Auge, aber auch die Sonne darstellen und unverkennbar sein. Das Auge bzw. die Augen sind Teil meines ägyptischen Nachnamens (Abu: el enin; عيون) und die Sonne sehe ich als Symbol unser aller Lebens. Die Farbe rot assoziiere ich mit der Sonne. Außerdem sind rot und weiß bzw. weiß und rot die Wappenfarben meiner Heimatstadt Wien.
Kreisrund, aber doch spitz spreiten 29 einfach stilisierte Sonnenstrahlen oder Wimpern als Zacken zentrifugal nach außen und umfassen den Kern des Logos wie eine Krone die Sonne (lateinisch corona: Krone, Kranz). Das Logo besteht insgesamt aus drei Teilen, nämlich der roten Sonnenkorona oder Kranz aus Wimpern eines Ober- und Unterlids und dem zweiteiligen weiß-roten Kern. Im zweiteiligen Kern sind Augenweiß und die Pupille
Drei und zwei sind Primzahlen, das heißt, dass diese nur durch sich selbst und eins teilbar sind.
Die drei Teile sind in rot-weiß-rot, den Flaggenfarben Österreichs gehalten, aber anders als die österreichische Flagge haben die drei Teile des Logos insgesamt 6 Übergänge von einem zum nächsten Kompartment anstatt der 4 Übergänge, die sich beim besten Willen bei der rechteckigen Flagge erkennen lassen (1. Außen-Corona, 2. Corona-Augenweiß, 3. Augenweiß-Pupille, 4. Pupille-Augenweiß, 5. Augenweiß-Corona und 6. Corona-Außen).
Der Autor dieser Zeilen und Logo-Designer – Neudeutsch: Creator – hat am 29.06. Geburtstag und wurde 1973 geboren. Abgesehen von der Ziffer 6, die sich aber aus zwei Primzahlen 2 und 3 zusammensetzt, sind die Ziffern 29, 19, 73 und 1973 Primzahlen. Die Quersumme aus 29 ist 11 und ebenfalls eine Primzahl. Die Quersummen der beiden Primzahlen 19 und 73 ergeben zwar jeweils 10, wobei die Addition von 10 und 19 und die Addition von 10 und 73 wiederum zwei Primzahlen nämlich 29 und 83 ergeben, deren gemeinsame Quersumme abermals eine Primzahl nämlich 23 ergibt (2+9+8+3). 10 und 13 ergibt wiederrum 23, wobei ich um 10:13 geboren wurde und mein Diensttelefon über 7 Jahre die Kennziffer 23 hatte.
Wir Menschen neigen dazu, gerne in allem und überall gewisse Muster erkennen zu wollen. Dies ist tief in unserer menschlichen Natur verankert. Nichtsdestotrotz sollten wir über unsere Unzulänglichkeiten überall eine höhere Bedeutung sehen zu wollen, auch schmunzeln können und uns ein wenig selbst auf die Schaufel nehmen.
Schach | chess
man against the machine, part IV
Formel 1
Jedes Mal, wenn ich ein Schachbrett sehe, muss ich auch an die schwarz-weiß karierte Zielflagge von Autorennen denken.
***
Früher verpasste ich kein Formel 1 Rennen. Fasziniert schaute ich den waghalsigen Piloten, die ihre Boliden mit mehreren hundert Stundenkilometern im Kreis lenkten, stundenlang zu.
Ich fieberte wie Millionen andere Fans beim Kampf um Bruchteile von Sekunden mit, bis heute vor dreißig Jahren am 1. Mai 1994 um 14:17 Uhr der dreifache Formel 1 Weltmeister „Magic“ Ayrton Senna in der Tamburello Kurve in Imola mit mehr als zweihundert Stundenkilometer von der Piste abkam und mit seinem Williams-Renault Formel 1 Wagen auf eine Betonmauer prallte.
Bis heute scheiden sich die Geister, ob Ayrton Senna unmittelbar durch die Wucht des Aufpralls an der Unfallstelle seinen schweren Kopfverletzungen erlegen ist oder doch erst später im Spital.
***
1. Mai 1994 – Todestag von Ayrton Senna
Ich kann mich noch sehr gut an die Fernsehbilder erinnern, als Senna aus dem Wrack geborgen und in den Rettungshubschrauber gehievt und weggebracht wurde.
Für mich – wie sicherlich für viele andere auch – war damals – aufgrund der übertragenen Fernsehbilder – bereits klar, dass Ayrton Senna tot sein musste. Zu meiner Verwunderung wurde das Rennen trotzdem gestartet.
Ich sah mir dieses Rennen aber nicht mehr an. Ich verstand die Welt nicht mehr, wie nach einem solchen tragischem Zwischenfall einfach zur Tagesordnung übergegangen wurde.
Senna wurde erst ein paar Stunden später – nach dem Rennen von Imola – für tot erklärt.
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Roland Ratzenberger
Bereits am Tag zuvor verunglückte der aufstrebende junge österreichische Formel 1 – Pilot Roland Ratzenberger im Qualifikationstraining. Der Front-Flügel seines Formel 1 Boliden brach, weswegen er die Kontrolle über seinen Wagen verlor und mit mehr als dreihundert Stundenkilometer in die Streckenbegrenzung aus Beton raste. Roland Ratzenberger erlag seinen schweren Kopfverletzungen.
Aryton Senna brach daraufhin das Qualifying ab.
***
Seit dem 1. Mai 1994 habe ich mir kein Formel 1 Rennen mehr angesehen, und ich werde mir wahrscheinlich auch keines mehr ansehen. Es ist mir damals vor dreißig Jahren vergangen.
Ihr
fahmy.blog
P.S. der ORF strahlt heute zum 30. Todestag von Aryton Senna die Dokumentation Senna von Asif Kapadia aus dem Jahr 2010 aus.
P.P.S. Sehenswert sind auch
- Le Mans 66 aus dem Jahre 2019 – mit Christian Bale und Matt Damon,
- Rush aus dem Jahre 2013 – mit Chris Hemsworth und Daniel Brühl,
- Le Mans aus dem Jahre 1970 (1971) – mit Steve McQueen,
- Ein toller Käfer aus dem Jahre 1968 – mit Herbie
- Hidalgo aus dem Jahre 2004 – mit Viggo Mortensen, Omar Sharif und Louise Lombard.
P.P.P.S. Auch wenn ich schon seit Jahrzehnten nicht mehr Schach gespielt habe und es auch nicht (mehr) gut kann, macht es mir mehr Spass und Freude denn je.
man against the machine, part III
tempus fugit – die Zeit rast dahin
Ich kann mich noch gut erinnern, als ich versucht habe meiner Tochter und meinem Sohn das Schach spielen beizubringen. Die beiden konnten damals weder lesen noch schreiben. Sie gingen noch in den Kindergarten.
Die beiden hatten höllischen Spass dabei, die Schachfiguren irgendwo auf das Brett oder daneben hinzustellen, aber auch die Spielfiguren herumzuwerfen und sogar nach mir zu werfen. Sie liefen auch immer wieder mit Figuren in ihren kleinen Händen lachend und quietschend davon, um von mir wieder eingefangen zu werden.
Ich gab nicht auf, obwohl ich von meiner Frau ständig hören musste, dass ich die Kinder Kinder sein lassen sollte, als ich sie immer wieder zum Schachbrett zurückbrachte und versuchte Ihnen auf spielerische Art und Weise Schach näher zu bringen.
Dabei sei gesagt, dass ich die vierundsechzig kleinen, schwarzen und weißen Quadrate auf dem Brett und die zweiunddreißig Spielsteine nie überbewertet habe.
Man against the machine
Bei aller Faszination, die von Schach ausgeht, ist Schach letztendlich nur ein Spiel. Aber ein sehr interessantes und intelligentes Spiel, mit dem ein gewisses, mathematisch-berechenbares vorausschauendes Denken – Kombinatorik – trainiert werden kann. An sich ist es uns Menschen nämlich nicht mehr möglich die Rechenmaschine, den Computer, die Künstliche Intelligenz oder den Blechtrottel, wie wir unsere Home-Computer liebevoll in den 1980ern nannten, zu schlagen, obwohl die Maschinen sicher keinen Funken Intelligenz in sich haben.
Man against the machine geht 0:1 an die Maschinen, engines wie stockfish, komodo oder wie sie alle heißen.
tempus fugit - in perpetuum - in aeterna (c) 2023, fahmy.blog
tempus fugit – die Zeit verstreicht
Wenige Jahre später ist es einfach nur schön, miterleben zu dürfen, wie sehr sich meine beiden Kinder in die Spielmaterie vertieft haben und selbständig üben, um immer besser zu werden.
Es ist einfach nur schön, miterleben zu dürfen, wie stark die beiden Schach spielen. Die beiden spielen nun stärker, als ich vermutlich selbst jemals in meiner Jugend gespielt habe und wieder spielen werde können, da es mir an Zeit zum Üben, aber vor allem an fehlender Hirnplastizität fehlt, um überhaupt noch mithalten zu können. Das wird nichts mehr.
Ich erfreue mich an der Partie, an einer schönen, trickreichen Stellung oder Kombination und vor allem an der gemeinsamen Zeit.
tempus fugit – die Zeit verflüchtigt sich
Es ist einfach nur schön, miterleben zu dürfen, wie die nächste Generation mit nur ein wenig Zeit und einem Quäntchen Mühe besser werden kann, als die Generationen davor. Wie wir Menschen uns entwickeln könnten, wenn wir nur wollten.
Ich bin überzeugt, dass die nächste Generation ihre Chance ergreifen wird, wenn sie dies nur will und daran arbeitet. Ich hoffe, dass unsere Kinder ihre Möglichkeiten besser nutzen werden als wir, unsere Eltern, Groß- und Urgroßeltern.
Und damit meine ich selbstverständlich nicht am Schachbrett.
Ihr
fahmy.blog
P.S.:
Das Video tempus fugit – in perpetuum zeigt eine weiße analoge Schachuhr aus der ehemaligen UdSSR. Die Uhren der beiden Kontrahenten – Schwarz und Weiss – stehen 5 vor 12. Links rast der Minutenzeiger über die Stunden hinweg. Zu jeder vollen Stunde fällt das kleine Schnäppchen im Zenit des Ziffernblattes. Die Uhr läuft im Kreis, immer und immer wieder. Wie ein Perpetuum mobile in (fast) alle Ewigkeit.
Die Uhr ist ein Relikt aus vergangener Zeit, als die Sowjetunion noch nicht zerfallen war und Europa nach dem 2. Weltkrieg durch den Eisernen Vorhang in Ost und West geteilt war und die Sorge eines atomaren 3. Weltkriegs – der Apokalypse – allgegenwärtig war.
Einige Jahrzehnte später – heute – steht die Welt wieder Kopf. Dabei wäre das Leben so schön, wenn wir versuchen würden, die großen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu meistern und uns nicht dauernd damit beschäftigen würden, uns nicht gegenseitig die Schädeln einzuschlagen. Letztendlich sind Kriege sehr oft durch psychisch kranke bzw. zumindest psychiatrisch auffällige, zumeist alte Männer verursacht. Ich verstehe ja nicht, warum wir uns das alle immer gefallen lassen?
man against the machine, part II
2018 musste ich mir auf ausdrücklichen Wunsch meiner beiden kleinen Kinder einen Vollbart wachsen lassen und durfte diesen auch nicht abrasieren oder zumindest regelmäßig stutzen.
Mein kleiner Sohn fotografierte mich 2019 beim Schachspielen. Auf diesem Foto war ich nur von schräg hinten zu sehen, weswegen die volle Pracht meines voluminösen Vollbarts damals nicht gebührend zur Geltung gekommen wäre, so der einhellige Tenor meiner Kritikerinnen und Kritiker.
Ich komme hiermit dem vielfach geäußerten Wunsch nach, doch meinen Vollbart (von damals) zu zeigen.
Dieses Selbstporträt entstand ein paar Minuten nach dem Schnappschuss meines Sohnes in unserem Urlaub in Spanien.
Dieses Foto hatte ich selbst gemacht. Es entstand mit meiner Kompaktkamera, dem Selbstauslöser und einem Stativ vor der gläsernen Duschwand und mir dahinter.
Ich bin mir sicher, dass viele Menschen dachten, dass meine Kinder mit ihrem Großvater auf Reisen sind, wenn sie uns erblickten. Immer wieder wurde mir auch die Frage gestellt, ob ich meinen Vollbart aus religiösen Gründen trug. Dies umso mehr, da ich doch nicht nur einen langen, voluminösen Vollbart trug, sondern auch einen orientalischen Namen trage.
Ich lehne aber Bärte als Symbol für zur Schau gestellte männliche Weisheit, unantastbare Männlichkeit und Lebenserfahrung, die nur allzu oft in dogmatische Selbstherrlichkeit und Tyrannei mündet, ab – nicht nur in der Religion, sondern auch in der Wissenschaft und in der Politik.
Wer einen Bart tragen möchte, soll einen Bart tragen, kurz, lang, gefärbt, gestriegelt, gekräuselt, gezwirbelt oder auf sonst eine Art, die dem Mann gefällt.
Ich selbst sah in meinem Spiegelbild nur ein wenig den Alm Öhi, der mit ein bisschen Haar in seinem Gesicht seinen Kindern Freude bereiten wollte, nicht mehr.
Drei Jahre später konnte ich nach langen, sehr zähen Verhandlungen mit meinen Kindern endlich meinen Bart wieder abrasieren. Die beiden waren verdutzt, als sie mein kahles Gesicht sahen, und auch ein wenig traurig, als ich den Haufen meiner Barthaare einfach in die Toilette warf und runterspülte. Ihre anfängliche Enttäuschung wich aber bald der Freude, da ihr Papa ohne Vollbart um Jahrzehnte jünger aussah.
Nichtsdestotrotz fragen mich die beiden bis heute immer wieder, ob ich mir nicht vielleicht doch wieder einen Vollbart wachsen lassen könnte, weil sie mich mal wieder mit Bart sehen möchten.
Obwohl mein Vollbart nicht unangenehm war – im Winter war mein Gesicht wohlig warm, im Sommer schützte mich mein Bart vor den intensiven Sonnenstrahlen – werde ich aber dem Wunsch, mir nochmals einen solchen Vollbart wachsen zu lassen, zumindest vorerst nicht nachkommen.
Ihr
fahmy.blog
man against the machine, part I
Das Foto lässt mich schmunzeln.
Der Schnappschuss wurde 2019 im Hotelzimmer in Spanien von meinem kleinen Sohn gemacht, als ich gegen meine Tochter Schach spielte. Das Foto zeigt mich noch mit langem, voluminösem Vollbart. Kurz vor Weihnachten 2018 ließ ich mir den Bart wachsen, weil mich meine Kinder darum gebeten haben, eigentlich verboten hatten, meinen Bart „abzuschneiden„. Das Wort „rasieren“ war ihnen damals noch nicht geläufig, schließlich besuchten sie noch den Kindergarten und die Volksschule.
Bis heute rätsele ich herum, warum meine beiden Kinder unbedingt wollten, dass ich mir einen Vollbart wachsen lassen sollte. Ich glaube, dass die beiden mich mit dem langem Bart überführen wollten, da sie mich schon lange verdächtigten, mit dem Weihnachtsmann (und dem Christkind) unter einer Decke zu stecken bzw. dass Papa sogar der Weihnachtsmann sein könnte. Kindliche Logik. Wie auch immer, zwei Jahre später habe ich mich endlich rasieren dürfen und
ich habe – zur großen Freude meiner Frau und mir selbst – meinen Vollbart abgeschert.
Nicht für die Schule, …
Reifeprüfung: ja oder nein?
Heute vor 33 Jahren, am 31. Mai 1991, hatte ich meine Schullaufbahn mit der Matura abgeschlossen.
Auf dem Papier war ich noch für neunundzwanzig Tage 17 Jahre alt.
Schule – PISA – Reifeprüfung – Zentralmatura
Für wahr! Über die Sinnhaftigkeit der Reifeprüfung – in Österreich: die Matura – lässt es sich vortrefflich streiten.
Alle Jahre wieder – meist pünktlich zur in ganz Österreich gleichzeitig stattfindenden Zentralmatura – werden die Stimmen jener laut, die die Matura abschaffen wollen oder die Matura dermaßen verändern wollen, dass dies faktisch einer Abschaffung gleich kommen würde. So geschah dies auch heuer wieder.
***
Chancengleicheit durch einheitliche Standards und Transparenz
Ich selbst hatte bereits vor mehr als 30 Jahren als Schüler eine österreichweite, staatlich kommissionelle, das heißt an allen Schulen gleiche Prüfung und zentral-einheitliche Benotung gefordert.
Ich wollte fair, aber vor allem gleich wie alle andere Schülerinnen und Schüler behandelt werden. Ich wollte – höflich formuliert – nicht einer außerordentlichen Notenstrenge, eigentlich Voreingenommenheit einer bestimmten Lehrerin mir gegenüber, ausgeliefert sein. Ich wollte weder ein Schüler Gerber sein noch ein Junger Wilder sein. Ich wollte nur Chancengleichheit – nicht Laissez faire.
Die Noten sollten in der Schule und über die Schulen hinaus vergleichbar sein und nicht von unterschiedlicher Notenstrenge abhängen.
Schließlich erlangen die Maturanten und Maturantinnen mit der positiv abgeschlossenen Reifeprüfung auch die Berechtigung, eine Hochschule – die Universität – besuchen zu dürfen.
***
Zentralmatura abschaffen oder
Zentralmatura generalüberholen und beibehalten?
Nun haben wir endlich eine solche Schulen übergreifende Abschlussprüfung – Reifeprüfung – in Österreich, sind aber seit ihrer Einführung damit nicht zufrieden: Für die einen ist die Zentralmatura zu schwer, für die anderen zu leicht. Vielen fehlte seit jeher der Praxisbezug der Prüfungsfragen und nun sei auch noch aufgrund der künstlichen Intellelligenz (KI) Vieles überholt und obsolet.
Mit Interesse habe ich hierzu die Argumente der Bildungssprecherinnen und Bildungssprecher der im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien in dem Artikel „Ist die Matura reif für die Abschaffung?“ in der österreichischen Tageszeitung der Standard gelesen (Seite 2, Print-Ausgabe am Dienstag, den 30. April/Mittwoch, den 01. Mai 2024).
Dazu möchte ich nur folgende wenige Punkte anführen bzw. nachschärfen:
I. Noten sind relativ.
Ja, auch wenn Noten relativ sind, sollte am Ende einer schulischen Laufbahn eine entsprechende Prüfung stehen, um jene zu würdigen, die die an sie gestellten Aufgaben über all die Jahre ernst genug nahmen und sich weiter entwickelt haben. So berechtigt die Kritik an punktuellen Einzelleistungen auch sein mag, wird die Matura nicht die einzige große Hürde im Leben vieler Matura-Absolventinnen und Absolventen sein, die es zu meistern gilt…
Ein positiver Abschluss der Schullaufbahn – die Matura – attestiert Hochschulreife und berechtigt den Zugang zur Hochschule. Der Rahmen der Reifeprüfung sollte entsprechend gestaltet sein.
Die Matura ist nicht alles, aber nach mehr als 12 Jahren im Leben eines jungen Menschen mehr als nur sinnloser Ballast, den es rasch abzuschütteln gilt.
II. vom Schummeln, Plagiaten und Betrug.
Ja, die vorwissenschaftliche Arbeit habe ich seit jeher und bereits vor der KI als unnötig gesehen.
Das Argument, dass die Fortschritte der KI die vorwissenschaftliche Arbeit hinfällig machen, ist an sich lächerlich, aber typisch österreichisch. Anstelle Plagiate – entweder selbst abgeschriebene Arbeiten, durch KI oder durch Ghostwriter erstellte Arbeiten – als solche zu erkennen und hart zu bestrafen, heißt es nur, „weg damit„, „red‘ ma nimmer drüber„, „das macht jo eh‘ jeder„, „des is‘ eh ned so schlimm“ etc..
Viel wichtiger wäre es aber, die Schülerinnen und Schüler über die all die Schuljahre so weit zu bringen, dass sie eine solche Arbeit ohne Hilfsmittel erstellen könnten und sich auch dermaßen schämen würden zu schummeln, dass sie eben nicht schummeln, das heißt vortäuschen und betrügen. Das würde Hochschulreife nämlich bedeuten: die Fähigkeit zu reflektieren und zu akzeptieren, dass „eine schlechte eigene Leistung besser ist, als eine erschummelte nicht-eigene Leistung„.
Schummeln ist nämlich die typisch österreichische Art einen Betrug, denn nichts anderes ist ein Plagiat, zu verharmlosen und als Kavalliersdelikt nicht nur lächerlich zu machen, sondern auch noch zu rechtfertigen.
Englisch: to cheat heißt betrügen und bedeutet über dem großen Teich von einer Elite-Uni hinausgeworfen zu werden, da man Schande über die Universität gebracht hat.
Wir sollten den Begriff Schummeln aus unserem Wortschatz streichen. Abschreiben bzw. das Vortäuschen, eine Arbeit selbst erbracht zu haben, ist Lüge und Betrug, und kategorisch abzulehnen.
Schummeln, Vortäuschen, Lügen und Betrügen haben an einer Universität und in der Wissenschaft, aber auch an einer Schule, oder sonst wo nichts verloren.
III. ohne Fleiß kein Preis.
Ich glaube, dass meine Patientinnen und Patienten zu Recht einen großen Bogen um mich machen würden, wenn ich in meiner Laufbahn stets den Weg des geringsten Widerstands gesucht hätte und nur auf meine life-life-balance geachtet hätte.
Von nichts kommt nichts, auch wenn uns Social Media, Youtube und sogenannte Influencer anders glauben lassen wollen.
Klare Regeln und Vorgaben und Prüfungen, ob ich den an mich gestellten Anforderungen standhalte und die Leistung erfülle, haben mich dorthin gebracht, wo ich heute bin.
Weder Laissez faire, KI, Youtube Tutorials oder Milde haben mich zu dem Arzt gemacht, der ich heute bin, sondern tage- und nächtelanges Lernen über Wochen und Monate, Durchhaltevermögen und harte Arbeit über Jahre und die Strenge derer, die mich beurteilen mussten.
***
Egal wie die Prüfung am Ende einer schulischen Laufbahn am Ende des Tages gestaltet sein wird, zukünftige Studentinnen und Studenten sollten über das außerordentliche Maß fähig sein,
-
-
-
- sinnerfassend zu lesen,
- sich in Wort und Schrift gut auszudrücken,
- Zusammenhänge zu erkennen,
- zu reflektieren und
- Argumente zu entwickeln.
-
-
***
Studenten und Studentinnen sollten mehr als nur ein paar Apps auf ihrem Smartphone und KI-Programme bedienen können, um ihre Übungsaufgaben schnell von einem KI – Programm erledigen zu lassen oder Seitenweise die Texte und Arbeiten anderer mit <copy> und <paste> zu stehlen und als ihre eigenen auszugeben. Das ist nicht nur sinnlos, sondern schlichtweg kontraproduktiv. Wer nicht übt, verkümmert.
***
Studenten und Studentinnen sollten Computer richtig nutzen und effizient damit arbeiten können, nicht nur ein paar Knöpfchen drücken oder über den Touchscreen ihres Handys wischen können und die Apps von Konzernen, die unsere Daten absaugen, blind bedienen können. Das hat keinen Mehrwert. Das kann schon ein jede/r, selbst ein Kleinkind im Kinderwagen (das mittels Handy ruhig und in weiterer Folge auch dumm gehalten wird).
***
Die Schule und danach anschließende Lehre oder ein Studium sind viel mehr als nur eine Betreuung und Bespaßung von Kindern und Jugendlichen, wie dies in Österreich von einem Großteil der Bevölkerung gesehen wird, die zwar ständig einen raschen Jobeinstieg fordert, aber dann nach qualifiziertem akademischen Personal ruft.
Die Schule und danach anschließende Lehre oder ein Studium sind Teil einer sehr oft langen Berufsausbildung.
Genau diesen Aspekt möchte ich auch in allen Diskussionen über unsere Schulen, Lehrberufe und auch die Matura ohne Umschweife und gebührend behandelt wissen.
***
Wider dem Downgrading: in der Schule und auf der Universität!
Lang lebe die Schule!
Lang lebe die Matura!
Ihr
fahmy.blog
Irgendwo in Paris | somewhere in Paris
Ich war noch niemals in Paris.
Vor knapp einem Jahr reisten meine Familie und ich nach Paris. Die Reise war ein Geschenk zu meinem 50. Geburtstag: Ein paar Tage mit meinen Liebsten in dieser Metropole, die mich zwar schon immer interessierte, aber die ich noch nie zuvor besucht hatte.
Vor Jahren landeten wir zwar am Flughafen Paris – Charles de Gaulle, aber nur um nach Disneyland Paris, dem Entenhausen diesseits des großen Teichs, weiterzureisen, um Mickey Mouse, Donald Duck und seine Freunde hier in Europa zu treffen.
Kurzum, ich war noch nie zuvor in Paris.
***
Paris ist nicht Wien.
Mein erster, mein zweiter und auch mein dritter Eindruck – wir übernachteten drei Nächte – war, dass Paris meiner Geburts- und Heimatstadt Wien ähnelt.
Die Gebäude, Denkmäler und Parkanlagen in Paris wirkten aber viel weiter, viel größer und viel pompöser als jene in Wien. Wie in Wien begegnete uns Kunst und Geschichte an allen Ecken und Enden.
Monet, Picasso, Frédéric Chopin, Alexandre Dumas Drei Musketiere, die Mona Lisa, der Eiffelturm, der Glöckner von Notre Dame, das Phantom der Oper, Asterix und Obelix, die Tour de France, die Französische Revolution, die Haut Couture und vieles anderes mehr sind spürbar, zum Greifen nahe und ich höre leise im Hintergrund Edith Piafs Chanson Non, je regrette rien (Nein, ich bereue nichts).
***
Nicht anders, nicht ähnlich, sondern gleich wie in Wien
ist, dass sich die Menschen in Heerscharen um Louis Vuittons Verkaufsstätten scharen und stundenlang Schlange stehen, um überteuerten Schnick-Schnack zu kaufen. Dazu sei gesagt, dass ich den Erfolg Louis Vuittons und vor allem das Verkaufstalent bewundere, auch wenn ich wenig mit einer Louis Vuitton Tasche oder anderen Designer-Stücken abgewinnen kann. Es sind – so glaube ich – Statussymbole.
Die Yayoi Kusama Kampagne (siehe unten) in Paris habe ich als erfrischend neu und vor allem interessant empfunden.
Ich frage mich, ob auch irgendwer bereit wäre, mir ein 08/15 T-Shirt mit dem Aufdruck fahmy.blog – gerne auch mit Logo – um tausend Euro abzukaufen und damit als lebende Litfaß-Säule, sprich als unbezahlte/r Werbeträger/in für fahmy.blog herumzulaufen?
***
No hablo francés.
Ich hätte auch gerne mit ein paar Straßenkünstlern gesprochen, nur bin ich trotz eines Jahres Französisch-Unterrichts und einem Sehr Gut im Jahreszeugnis der 5. Klasse nicht fähig, nur ein paar wenige sinnvolle Sätze in Französisch zu sprechen. Ich könnte nicht einmal um Hilfe rufen. Womit bewiesen ist, dass der alte Leitspruch: „Nicht für die Schule, sondern fürs Leben lernen wir!“ vollends versagt hat.
Wie ich schon in einem früheren Blog-Beitrag geschrieben habe, fehlt mir jegliche Erinnerung, je am Französisch-Unterricht teilgenommen zu haben, geschweige denn, je auch nur für eine Schularbeit gelernt zu haben.
Insofern war der Tapetenwechsel komplett: Ich verstand meistens nichts von dem Gerede und Gemurmel um mich herum, erkannte aber am typischen melodischen Klang, dass Französisch gesprochen wurde.
Vor dem Centre Georges – Pompidou durfte ich ein spanisches Ehepaar genau an der gleichen Stelle fotografieren, an der sich die beiden vor vielen Jahren während ihrer Hochzeitsreise in Paris ablichten haben lassen. Sie hatten ein altes Foto dabei, das mir als „Fotografen“ wenig Spielraum, aber klare Vorgaben gab.
Es dauerte zwar ein paar Minuten, aber das Endergebnis und Vergleich Vorher-Nachher überzeugte die beiden.
Ein wenig Geduld und Willen und ganz ohne künstliche Intelligenz zauberte den beiden ein verträumtes Lächeln ins Gesicht – wie anno dazumal an ihrem Hochzeitstag.
***
Ein paar wenige Fotos.
Ich möchte nun nicht mehr viele Worte verlieren und versuche mit einzelnen, wenigen Fotos einen gewissen ersten Eindruck von unseren Spaziergängen durch Paris zu vermitteln.
Ein paar Fotos hatte mein kleiner Sohn gemacht. Welche Fotos von ihm gemacht worden sind, verrate ich aber nicht.
Ihr
fahmy.blog
Duell
Eiffelturm
Chanel
Centre Georges-Pompidou
Avenue des Champs Élysées
Eiffelturm
Eiffelturm
Opéra National de Paris
Musée du Louvre
Cinéma quelque part
Citroën in action
Zelda in Paris
Sacré-Cœur de Montmartre
Cathédrale Notre-Dame de Paris
Citroën in Paris
Lady liberty
Opéra National de Paris
Roue de Paris
Roue de Paris
Musée du Louvre
Standing Women, 1932
Arc de Triomphe de l’Étoile
Place Charles de Gaulle
Triumphbogen in Paris
eine von vielen Kirchen in Paris
Eiffelturm
Eiffelturm
Eiffelturm
Eiffelturm
Eiffelturm
Eiffelturm
Eiffelturm
Eiffelturm
Seine
Sacré-Cœur de Montmartre
Sacré-Cœur de Montmartre
man against the machine, part III
tempus fugit – die Zeit rast dahin
Ich kann mich noch gut erinnern, als ich versucht habe meiner Tochter und meinem Sohn das Schach spielen beizubringen. Die beiden konnten damals weder lesen noch schreiben. Sie gingen noch in den Kindergarten.
Die beiden hatten höllischen Spass dabei, die Schachfiguren irgendwo auf das Brett oder daneben hinzustellen, aber auch die Spielfiguren herumzuwerfen und sogar nach mir zu werfen. Sie liefen auch immer wieder mit Figuren in ihren kleinen Händen lachend und quietschend davon, um von mir wieder eingefangen zu werden.
Ich gab nicht auf, obwohl ich von meiner Frau ständig hören musste, dass ich die Kinder Kinder sein lassen sollte, als ich sie immer wieder zum Schachbrett zurückbrachte und versuchte Ihnen auf spielerische Art und Weise Schach näher zu bringen.
Dabei sei gesagt, dass ich die vierundsechzig kleinen, schwarzen und weißen Quadrate auf dem Brett und die zweiunddreißig Spielsteine nie überbewertet habe.
Man against the machine
Bei aller Faszination, die von Schach ausgeht, ist Schach letztendlich nur ein Spiel. Aber ein sehr interessantes und intelligentes Spiel, mit dem ein gewisses, mathematisch-berechenbares vorausschauendes Denken – Kombinatorik – trainiert werden kann. An sich ist es uns Menschen nämlich nicht mehr möglich die Rechenmaschine, den Computer, die Künstliche Intelligenz oder den Blechtrottel, wie wir unsere Home-Computer liebevoll in den 1980ern nannten, zu schlagen, obwohl die Maschinen sicher keinen Funken Intelligenz in sich haben.
Man against the machine geht 0:1 an die Maschinen, engines wie stockfish, komodo oder wie sie alle heißen.
tempus fugit - in perpetuum - in aeterna (c) 2023, fahmy.blog
tempus fugit – die Zeit verstreicht
Wenige Jahre später ist es einfach nur schön, miterleben zu dürfen, wie sehr sich meine beiden Kinder in die Spielmaterie vertieft haben und selbständig üben, um immer besser zu werden.
Es ist einfach nur schön, miterleben zu dürfen, wie stark die beiden Schach spielen. Die beiden spielen nun stärker, als ich vermutlich selbst jemals in meiner Jugend gespielt habe und wieder spielen werde können, da es mir an Zeit zum Üben, aber vor allem an fehlender Hirnplastizität fehlt, um überhaupt noch mithalten zu können. Das wird nichts mehr.
Ich erfreue mich an der Partie, an einer schönen, trickreichen Stellung oder Kombination und vor allem an der gemeinsamen Zeit.
tempus fugit – die Zeit verflüchtigt sich
Es ist einfach nur schön, miterleben zu dürfen, wie die nächste Generation mit nur ein wenig Zeit und einem Quäntchen Mühe besser werden kann, als die Generationen davor. Wie wir Menschen uns entwickeln könnten, wenn wir nur wollten.
Ich bin überzeugt, dass die nächste Generation ihre Chance ergreifen wird, wenn sie dies nur will und daran arbeitet. Ich hoffe, dass unsere Kinder ihre Möglichkeiten besser nutzen werden als wir, unsere Eltern, Groß- und Urgroßeltern.
Und damit meine ich selbstverständlich nicht am Schachbrett.
Ihr
fahmy.blog
P.S.:
Das Video tempus fugit – in perpetuum zeigt eine weiße analoge Schachuhr aus der ehemaligen UdSSR. Die Uhren der beiden Kontrahenten – Schwarz und Weiss – stehen 5 vor 12. Links rast der Minutenzeiger über die Stunden hinweg. Zu jeder vollen Stunde fällt das kleine Schnäppchen im Zenit des Ziffernblattes. Die Uhr läuft im Kreis, immer und immer wieder. Wie ein Perpetuum mobile in (fast) alle Ewigkeit.
Die Uhr ist ein Relikt aus vergangener Zeit, als die Sowjetunion noch nicht zerfallen war und Europa nach dem 2. Weltkrieg durch den Eisernen Vorhang in Ost und West geteilt war und die Sorge eines atomaren 3. Weltkriegs – der Apokalypse – allgegenwärtig war.
Einige Jahrzehnte später – heute – steht die Welt wieder Kopf. Dabei wäre das Leben so schön, wenn wir versuchen würden, die großen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu meistern und uns nicht dauernd damit beschäftigen würden, uns nicht gegenseitig die Schädeln einzuschlagen. Letztendlich sind Kriege sehr oft durch psychisch kranke bzw. zumindest psychiatrisch auffällige, zumeist alte Männer verursacht. Ich verstehe ja nicht, warum wir uns das alle immer gefallen lassen?
the jellyfish-effect
3S: Schnellimbiss, Smartphones, Sonnencreme Aus der Rubrik: Komplex, aber nicht kompliziert.
Wir nähern uns zwar schon Ende Oktober, aber
vor nicht allzu langer Zeit am Strand…
es war Sonnenaufgang und Flut. Schön und nahezu majestätisch war die Qualle am Strand anzusehen.
Diese Qualle sah mit ihrem gallertartigen Körper aus wie ein Wesen aus einer anderen fernen Welt. Das gelblich-rötliche Morgenlicht glitzerte auf ihrer glatten, feuchten Oberfläche.
Die Qualle war gestrandet. In einer Quallen-feindlichen Umgebung. Majestetisch, aber hilflos und bewegungslos lag sie da. Und obwohl sie noch im Sekundentakt von Meerwasser umspült wurde, drohte sie in wenigen Stunden auszutrocknen und in sich zusammenzufallen und zu verenden.
Anders als, wenn ein Wal oder Delfin am Strand dahinsiechen, gingen die Menschen aber an diesem armen Geschöpf vorbei. Sie wichen sogar großzügig aus. Nicht weil sie die Qualle nicht zertreten wollten, sondern weil sie die Qualle nicht auf ihren Sohlen kleben haben wollten. Quallenmatsch auf der Sohle ist vielleicht kompliziert (zu entfernen), aber sicher nicht komplex.
***
Wir ahnen und wissen, dass eine Berührung mit Quallen schmerzhaft und auch sehr gefährlich sein kann.
Und so ist es: Weltweit sterben mehr Menschen durch Quallengift als durch Haiattacken, obwohl nicht jede Qualle und jeder Hai gefährlich oder gar tödlich sein können.
Nesselgift und Zahnbesatz entscheiden über gefährlich oder harmlos, aber unangenehm. Das ist weder kompliziert noch komplex, sondern einfach.
***
Niemand brachte das sterbende Geschöpf wieder ins Meer.
***
Chaos – butterfly-effect, jellyfish-effect?
Jedes Mal, wenn ich eine Qualle sehe, denke ich an den sogenannten Schmetterlingseffekt – butterfly-effect und analog an den jellyfish-effect:
Wenn schon – so die moderne Chaos-Theorie – der Flügelschlag eines kleinen Schmetterlings auf der Halbinsel Yucatán hoch im Norden auf der Halbinsel Florida einen Hurricane auslösen kann, was können dann wohl mehr als zehntausend Tonnen Sonnenschutzmittel, die jährlich ins Meer gelangen, bewirken?
Mehr als zehntausend Tonnen weißliche, ölig bis cremige Schmiere dünn oder dick auf der Haut aufgetragen oder fein mit Spray gegen den Wind versprüht, um auch das Gesicht der Strandnachbarn ungefragt vor den schädlichen Sonnenstrahlen zu schützen?
Mehr als zehntausend Tonnen Sonnenschutzmittel, die wir gut und flächendeckend an den Badestränden und den Korallenriffen weltweit verteilen, wenn wir uns die Sonnenschutz-Schmiere wieder im Wasser abwaschen, und uns schwören, das nächste Mal doch die wasserfeste Sonnencreme zu kaufen…
Mehr als zehntausend Tonnen weißliche Schmiere, die einen feinen Film und auch Schaum auf der Wasseroberfläche hinterlassen und vor denen uns so graust, dass wir das Weite suchen und den Strand schlecht bewerten…
***
In den letzten Jahrzehnten haben sich anscheinend weltweit die Quallen stark vermehrt. Die Quallen wurden zur Plage und vermiesen uns das Baden, unseren Badeurlaub.
Wie auch immer, zumindest nimmt sich nun die Industrie des Themas an:
- Die Industrie, die letztendlich unsere Meere leer fischt und dermaßen verdreckt, dass die ökologischen Gleichgewichte in den Meeren und auch an Land aus allen Fugen geraten.
- Die Industrie, die behauptet, dass sie nur deswegen produziert, weil wir Menschen all ihre Produkte konsumieren und kaufen wollen.
- Die Industrie , die aber verschweigt, dass sie Milliarden an Werbung investiert, um uns Menschen zu überzeugen, ihre Produkte zu kaufen – ob wir sie nun brauchen oder nicht, damit ein paar wenige noch reicher werden.
- Die Industrie, die sich nun der weltweiten Quallen-Plage annimmt und unseren Badeurlaub rettet, indem sie entsprechende Signal-Flaggen, Neopren-Anzüge bzw. Quallenschutzanzüge und neuerdings auch bestimmte Quallenschutzmittel, die wir ebenfalls auf die Haut auftragen können, produziert. So können wir ungestört inmitten des ganzen Drecks am Strand und im Wasser unseren Badeurlaub genießen.
Das mag vielleicht komplex wirken, ist aber, wenn überhaupt nur kompliziert.
***
Ich werde ja nie verstehen, warum ich von oben bis unten deutlich sichtbar mit Sonnencreme beschmiert ins Wasser gehen kann, ohne angepöbelt zu werden, aber sofort zu Recht angezeigt werde, wenn ich eine Flasche Sonnenschutzmittel demonstrativ ins Wasser schütte? Ich sehe hierin wenig Unterschied. Beides verschmutzt das Wasser.
Wahrscheinlich ist es mit Sonnenschutzmitteln genauso wie mit allen anderen umweltschädlichen Dingen auch, die wir tagtäglich so verwenden und machen: Wenn wir etwas machen ist es gut, wenn andere das Gleiche machen ist es schlecht. Modernes Floriani-Prinzip.
Das ist weder komplex noch kompliziert, sondern einfach nur dumm.
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P.S. ich finde Quallen einfach schön.
Sonstiges
„f“ wie Freitag.
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Weihnachtszauber | Christmas Charm
Weihnachten war, ist und wird immer mehr sein, als die lächerlich kitschig-heimelige Illusion, die uns manche Konzerne vorgaukeln wollen, um die Gewinne und Renditen ihrer Aktionäre in lichte Höhen zu treiben.
So kaufen wir alle Jahre wieder viel zu viel von dem unnützen Tand und Fraß ein – mehr, als wir je tatsächlich gebraucht und vermutlich ohne Werbung auch je gewollt hätten.
Nach den Weihnachtstagen tauschen wir dann viele unserer Geschenke um, da wir sie entweder doppelt haben oder uns diese nicht gefallen. Die Völlerei der Festtagsgelage lässt uns – so wie all‘ die Jahre zuvor – abermals Neujahrsvorsätze fassen. Wir nehmen uns vor, dass wir versuchen, uns auf die wichtigen Dinge im Leben zu besinnen, und dass wir versuchen, uns zu mäßigen, gesünder zu leben und vor allem abzunehmen. Letzteres wahrscheinlich aber nur, um ein paar Monate später, im Sommer eine gute Figur am Strand machen zu können. Wir wissen aber bereits, wenn wir die Vorsätze fassen, dass diese zum Scheitern verurteilt sind und dass wir meist nach wenigen Tagen kläglich versagen werden.
Weihnachten war, ist und wird immer mehr sein, als ein paar Geschenke unter einem festlich-geschmücktem Nadelbaum.
Die allermeisten Geschenke scheinen ohnehin nur hastig und lieblos in letzter Sekunde gekauft, um ein Geschenk geschenkt zu haben, weil es sich gehört und nicht um aus tiefstem Herzen Freude zu bereiten. Viele rechnen gar peinlich genau auf. Das heißt, dass sie mindestens gleich viel geschenkt bekommen wollen, wie sie selbst für Geschenke ausgegeben haben. Die Rechnung muss schließlich stimmen. Pfui, Deibel.
Weihnachten war, ist und wird immer mehr sein, als ein paar lieblos verpackte Geschenke unter einem festlich-geschmücktem Nadelbaum.
Niemand muss sich mehr selbst Gedanken machen und überlegen, welches Geschenk tatsächlich Freude bereitet. Die meisten Geschenke scheinen den Suchergebnissen des weltweit übergreifenden Online-Versandhandels entsprungen. Es benötigt nur mehr ein paar Schlüsselbegriffe wie das Alter und Geschlecht der Beschenkten in die Suchmaske einzugeben und schon werden zig Vorschläge, eigentlich Suchergebnisse, angezeigt. Mit einem einfachen Klick können diese rasch und unkompliziert in den eigenen digitalen Warenkorb gelegt und – schwuppdiwupp – direkt per Weihnachtspost zugestellt werden. Schneller als dies das Christkind oder der Weihnachtsmann je könnten.
Weihnachten war, ist und wird immer mehr sein, als die Illusion, in letzter Sekunde noch alles für das große Fest geschafft zu haben, um nachher müde ins Fauteuil zu fallen und sich selbst auf die Schulter zu klopfen.
Die Devise unserer aus dem schnöden Mammon entsprungenen Geiz ist geil – Mentalität ist: Zeit zu sparen, wo es nur irgendwie möglich scheint. Denn schließlich sei Zeit Geld.
Es darf keine Sekunde verplempert werden, um für die wirklich wichtigen Dinge, die einem im Leben weiterbringen, genügend Zeit zu haben: Nämlich stundenlang auf den Bildschirm des eigenen Handys oder Tablets oder in den Fernseher zu starren, um sich ein belangloses Video oder eine Serie nach der anderen reinzuziehen, zu chatten, oder andere Profile zu durchforsten, um sich anregen, aufregen oder gar erregen zu können. Ja, es ist traurig, aber wahr, dass wir unsere vermeintlich gewonnene Zeit gleich wieder so sinnlos verplempern. Wie gewonnen, so zerronnen.
Ja, Weihnachten war, ist und wird immer mehr sein, als wir noch glauben wollen, aber zutiefst herbeisehnen.
Weihnachten ist ein Zauber, der sich spätestens dann erahnen lässt, wenn wir das Leuchten und die Freude in großen freudigen Kinderaugen sehen, wenn sie voller Erwartung endlich den Weihnachtsbaum erblicken und das Christkind und den Weihnachtsmann aus dem Fenster fliegen sehen, weil sie an ein Wunder glauben wollen. Aber auch wir Erwachsene können selbst ein wenig von dem Zauber spüren, wenn wir nur ein wenig in uns hineinhören und innere Ruhe und Seelenfrieden zulassen.
In diesem Sinne,
wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten.
Ihr,
fahmy.blog
Finde den Fehler, Teil I
Heuer sei alles anders, heißt es unisono in dem kleinen Ort. Das Tal inmitten der Radstädter Tauern wäre immer ein „Schneeloch“ gewesen. So wenig Schnee zwischen Weihnachten und Neujahr hätte es schon lange nicht mehr gegeben.
Dafür soll es ab Mitte Jänner 2023 sehr kalt werden und im März 2023 sehr viel schnell kommen, so die Bergfexe hier.
Meine Kinder, meine Frau und ich sehen viele weiße Streifen Schnee inmitten grüner Wälder und wissen, dass wir niemals hergekommen wären, wenn wir nicht schon so lange im Vorhinein buchen hätten müssen.
Ich werde jetzt nicht in Weltuntergangsstimmung verfallen, da ich mich zu wenig auskenne und mir nicht anmaße die Plausibilität von wissenschaftlichen Daten und Interpretationen einer fachfremden Wissenschaft – der Klimaforschung – zu beurteilen. Ich kann mich nur mehr erinnern, dass ich zuletzt vor mehr als 40 Jahren „weiße Weihnachten“ in Wien erlebt hatte, als ich selbst – so glaube ich – in der 2. Klasse Volksschule war.
Die Situation hier ist jedenfalls grotesk.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen guten Rutsch ins Neue Jahr!
Viel Gesundheit und viel Glück!
Nachtrag, 12.02.2023: ab dem 15. Jänner 2023 brach der Winter mit Eiseskälte und massiven Schneefällen in weiten Teilen Österreichs herein. Bis heute Frage ich mich, ob die Vorhersage der Bergfexe zufällig richtig war oder nicht?
Finde den Fehler, Teil II
Wir trauten unseren Augen nicht, als wir vom Schifahren auf der A10 und A1 heimfuhren. Trotz sehr schlechter Sichtverhältnisse schalteten die allermeisten Autofahrerinnen bzw. Autofahrer weder das Abblendlicht ihres Fahrzeugs ein noch verringerten sie die Fahrgeschwindigkeit. Sie fuhren weder auf Sicht, noch drosselten sie zumindest in kurvenreichen Abschnitten die Geschwindigkeit. Nur wenige fuhren langsam und schalteten das Licht und auch die Nebelschlussleuchte ein.
Mehrmals musste ich aufgrund des nicht flüssigen, sehr unruhigen Verkehrs die Warnblickanlage einschalten, damit wir – meine kleine Familie und ich – nicht Opfer eines Auffahrunfalls werden.
Vielleicht schalteten viele das Fahrzeuglicht nicht ein, da sie sich auf die Elektronik ihres Fahrzeugs verließen? Die lieb gewonnene Elektronik, die uns tagtäglich unser Leben erleichtert, das Licht bei Dunkelheit oder im Tunnel automatisch anschaltet und bei ausreichend viel Licht wieder automatisch abschaltet.
Trotz des dichten Nebels war offensichtlich mehr als ausreichend viel Tageslicht vorhanden. Es war sehr hell, aber undurchsichtig nebelig. Es war jedenfalls zu hell, als dass die Scheinwerfer der KfZs automatisch eingeschalten worden wären. Dies mag vielleicht eine Begründung sein, ist aber sicher keine Entschuldigung dafür, nicht achtsam zu sein. In der Fahrschule lernte ich noch, dass Menschen, die so das Leben anderer gefährden, sofort der Führerschein entzogen werden müsste, oder diese zumindestens zur Nachschulung müssten.
Die Sicht war dermaßen schlecht, dass es nicht einmal notwendig war, die Kennzeichen-Tafeln der KfZs zu verpixeln.
Gottseidank, sind wir trotz mehrfacher Unfälle auf der Strecke vor uns und hinter uns und kilometerlangen Staus gesund und unfallfrei nach Hause gekommen.
Da ich mich nicht mit fremden Federn schmücke, möchte ich klar festhalten, dass meine Frau das Foto mit Ihrem Smartphone machte. Ich lenkte unseren PkW und musste beide Hände am Steuer halten und beide Augen auf die Fahrbahn richten.