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1 Comment

  1. fahmy.blog
    20/12/2023 @ 13:17

    Nachtrag – eine Ironie des Schicksals: Gestern, am 18.12.2023 (und sohin 2 Tage nach Veröffentlichung dieses Blog-Beitrages) hatte der VfGH ein Erkenntnis über die Sicherstellung von Handys veröffentlicht.

    Der zeitliche Kontext zu einem derzeit laufendem „sogenannten glamorösen Verfahren“ im Wiener Straflandesgericht (mit dem Bundeskanzler Sebastian Kurz ehemalien und ehemaligen ÖBAG-Chef Thomas Schmid) mutet doch zumindest ein wenig eigenartig an (siehe auch ZIB2 Interview von Strafrechtsexpertin Frau Univ. Prof. Ingeborg Zerbes und Armin Wolf, vom 19.12.2023)(?).

    Ich möchte aber klarstellen, dass ich sehr wohl eine richterliche Genehmigung für die Sicherstellung und für die Auswertung rechtsstaatlich als sinnvoll erachte.
    Ich bin gespannt, wie der Gesetzgeber das neue Gesetz ausgestalten wird, insbesondere
    1. Ob am Ende des Tages diejenigen, die geschützt werden müssen, auch tatsächlich geschützt werden?
    2. Und ob diejenigen, die nicht geschützt werden dürfen, auch weiter verfolgt werden können?

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